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Stadt hat noch Bedenken und Fragen an die Bahn - Prüfung durch das Landesamt für Geologie.

Stuttgart - Die Arbeiten für das Grundwassermanagement auf der Tiefbahnhof-Baustelle können vorerst weitergehen. Das entschied jetzt ein Obergericht. Gegen die Planänderung, die den Rechtsstreit ausgelöst hatte, gibt es im Moment aber auch noch Bedenken der Stadt Stuttgart.

Im Ringen um S21 gibt es seit Dienstag eine neue Wasserstandsmeldung. Die Arbeiten für den Tiefbahnhof, die der Bund für Umwelt und Naturschutz mittels einstweiliger Verfügung stoppen lassen wollte, können vorerst weitergehen. Die Planfeststellungsbeschlüsse für die grundsätzliche Genehmigung von S21 seien nicht schon deshalb unwirksam, weil die abzupumpende Wassermenge unter Umständen erhöht werden müsse, entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg. Die Bahn beantrage ja nur die Zulassung einer höheren Grundwasserentnahme im genehmigten Rohrleitungssystem.

Stadt hat Bedenken aufgelistet

Die Bedenken der Grünen und der Umweltschützer, dass jetzt gar keine Baugenehmigung mehr vorliege, seien damit auch juristisch erledigt, freute sich Projektsprecher Wolfgang Dietrich. Damit ist die von der Bahn angepeilte Änderung allerdings noch nicht durchgewunken, zu der das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als Genehmigungsbehörde vor Wochen die Stadtverwaltung anhören wollte: dass die Bahn gegebenenfalls mehr als doppelt so viel Grundwasser abpumpen darf wie ursprünglich geplant, um die Flutung der Baugrube zu vermeiden.

Die Stadtverwaltung hat in ihrer Eigenschaft als Untere Wasserbehörde jetzt ihre Stellungnahme formuliert - und nach Informationen unserer Zeitung einige Bedenken aufgelistet. Das Papier wird dem EBA über das Landesministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zugeleitet werden, denn der Minister Franz Untersteller (Grüne) hat das Verfahren an sich gezogen.

Vorübergehende Engpässe erwartet

Ungeklärt ist nach Auffassung der Stadtverwaltung, wie die technischen Anlagen des Grundwassermanagements die erhöhten Wassermengen sicher bewältigen können. Der Sachverständige der Bahn für Wasserwirtschaft erklärte zwar, im Bedarfsfall solle zusätzlich eine mobile Aufbereitungsanlage verwendet werden. Doch das reicht der Stadt zur Beurteilung nicht aus. Zudem mangle es auch sonst an hydraulischer Kapazität. Vorübergehende Engpässe seien auch bei den Rohwasserleitungen zu erwarten sowie bei der Leitung, die Überschusswasser zum Neckar ableiten soll. Hier werde die Kapazitätsgrenze kurzfristig um 25 Liter pro Sekunde und damit um 50 Prozent überschritten. Regen- und Bauwasser aus anderen Bereichen der Großbaustelle würden noch höhere Wassermengen ergeben.

Mehr Nachweise will die Untere Wasserbehörde auch, was die Vermeidung von Vegetationsschäden im Umfeld der Baustelle, Setzungen des Untergrunds und baustatische Probleme wie den Auftrieb von Gebäuden angeht. Mit dem Gutachter der Bahn habe man Abstimmungsbedarf. Ausdrücklich will die Verwaltung dem EBA empfehlen, alle geotechnischen Gutachten und Nachlieferungen durch eine Stelle wie das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau überprüfen zu lassen.