Durch die Genehmigung für die neuen Fluchtwege können nun die auf dem Foto mit gelber Folie abgedeckten Stützen für das Bahnhofsdach weiter gebaut werden. Foto: DB /Arnim Kilgus

Ein einzelner Alarm aus dem S-21-Tiefbahnhof setzt die Retter nicht in Marsch. Weil der Betreiber kleine Brände selbst beherrschen kann. Neue Fluchtwege sind genehmigt.

Stuttgart - Knapp zwei Jahre nach der Antragstellung hat das Eisenbahn-Bundesamt (Eba) die dritte grundlegende Änderung der Fluchtwege im Tiefbahnhof genehmigt. Dabei lässt die Bonner Behörde Abweichungen vom Regelwerk der Bahn zu und weist Bedenken von Behindertenverbänden zurück. Die Bahn werde für Fluchtwege, die die Mindestbreite von 1,20 Metern unterschreiten, eine „Zustimmung im Einzelfall“ erhalten. Grund für die schmalen Wege sind bauliche Zwangspunkte. Außerdem soll die Feuerwehr nicht sofort anrücken, wenn es brennt.

 

Die neuen Fluchtwege liegen an den beiden Enden des Tiefbahnhofs in Verlängerung der vier Bahnsteige. Sie führen über Treppen und bodenbündige Tore auf den Arnulf-Klett-Platz. Auf der anderen Talseite führen sie über Treppen in einen Tunnel, der im Bahnhofseingang bei der neuen Stadtbahnhaltestelle Staatsgalerie endet. Dieser Eingang muss vergrößert werden.

Die Dachstützen können weiter betoniert werden

Durch die Genehmigung für die 18. Änderung der Tiefbahnhof-Pläne kann die S-21-Projektgesellschaft ihre gebremsten Bauaktivitäten für die Dachstützen der Bahnhofshalle beschleunigen. Bisher konnten nur die ersten Meter der sich nach oben öffnenden Stützen betoniert werden.

Durch die Planänderung ergibt sich in Teilen eine neue Statik, weil die bisher vorgesehenen Fluchttreppenhäuser auf den Bahnsteigen entfallen. Sie waren im April 2015 genehmigt worden. Daran gab es scharfe Kritik. Flüchtende Reisende wären über die Treppenhäuser auf den Platz auf dem Bahnhofsdach gelangt. Ein Gutachten sah sie dort im sicheren Bereich, obwohl über Klappen auf dem Dach der Rauch aus dem Bahnhof abziehen sollte. Das soll er, gelenkt durch die Luft von Turbinen am Südende des Bahnhofs und bei der Rettungsausfahrt Prag, auch weiterhin. Das Dach ist nun aber nicht mehr Fluchtpunkt, der Austritt für die flüchtenden Personen liegt von den Rauchklappen entfernt. Wer sich auf dem Dach aufhalte, müsse es bei Erkennen einer Gefährdung verlassen, sagt die Bahn.

Branddirektion hat noch Wünsche

Das Regierungspräsidium Stuttgart (RP) und die Branddirektion der Stadt sehen einige Punkte der neuen Planung kritisch. Sie wünschten Konkretisierungen und hatten weitere Forderungen. Zwar soll der gesamte Bahnhof mit Rauchdetektoren ausgestattet werden, die die Lüftungsanlagen in Gang bringen und die Rauchabzüge öffnen, die Gleisvorfelder vor den Bahnsteigen erhalten aber keine Detektoren. Die Auslösung der Sicherheitseinrichtung müsse auch dort sichergestellt sein, so das RP. Das werde der Fahrdienstleiter übernehmen, sagt die Bahn.

Bemängelt hatten RP und Branddirektion auch, dass die Fluchtwege der tiefer liegenden S-Bahn und des Tiefbahnhofs zusammenlaufen. Die Branddirektion forderte, sie zu vergrößern. Die Wahrscheinlichkeit eines Brandes in beiden Stationen sei äußerst gering, eine Gefährdung des S-Bahnsteigs durch eine Brandauswirkung im Hauptbahnhof bestehe nicht, stellte die Bahn dar. Das RP fragte außerdem nach, ob bei der Fluchtsimulation das Mitführen von Gepäck berücksichtigt worden sei. Dies werde „in der Fachwelt in Simulationen in der Regel nicht berücksichtigt“, so die Bahn. Aus Sicht des Eba war dies kein Grund zur Beanstandung. Der Selbst- und Fremdrettung mobilitätseingeschränkter Personen sei dadurch ausreichend Rechnung getragen, dass die Aufzüge auf den Bahnsteigen zu den darüber liegenden Verteilerebenen bei einem Brand weiter betrieben werden sollen.

Einzelne Konzepte noch nicht zusammengeführt

Das RP fordert außerdem, dass die Feuerwehr bei der Auslösung eines Einzelmelders der Brandmeldeanlage anrückt. In diesem Fall soll die Wehr aber gar nicht verständigt werden. Sie kommt also erst mal nicht. Ziel sei „die Vermeidung eines Großeinsatzes der Feuerwehr bei Kleinstbränden, da diese vom Anlagenbetreiber beherrscht werden können“, heißt es in der Genehmigung. Die Brandmeldeanlage könne zwischen Kleinstbränden und einem Großereignis unterscheiden.

Zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Planänderung sei die Zusammenführung der einzelnen Brand- und Rettungskonzepte aus den einzelnen Bauabschnitten von Stuttgart 21 noch nicht erfolgt, so das Eba. Die Problematik sei aber beherrschbar, die Bahn habe ein ganzheitliches Brandschutzkonzept und den Nachweis einer gesicherten Evakuierung für zwei relevante Brandorte vorgelegt. „Die Entscheidung freut uns sehr“, kommentierte S-21-Projektchef Manfred Leger die Genehmigung. Die veränderten Fluchtwege seien „ein großer Gewinn für die Sicherheit und Ästhetik“.