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Bundesregierung und Bahn erwägen für Stuttgart 21 wegen der Milliarden-Mehrkosten eine radikale Änderung der Finanzierung. Nicht die Bahn, sondern der Bund könnte in die Haftung gehen.

Stuttgart/Berlin - Stuttgart 21 ist bisher ein Projekt der Deutschen Bahn, für das der Konzern haftet. Wegen der erwarteten Mehrkosten von bis zu 2,3 Milliarden Euro erwägt die Bundesregierung, den Aufsichtsrat der Bahn AG von seiner Haftung freizustellen. „Der Bund würde dann die Mehrkosten übernehmen“, sagte Anton Hofreiter (Grüne), Vorsitzender des Verkehrsausschusses im Bundestag. Es gebe in der Regierung „Tendenzen dafür“. Der S-21-Gegner Hofreiter hält die Variante für bedenklich und sieht darin „die endgültige Bankrotterklärung für das Projekt“.

Sollte diese radikale Änderung in der Finanzierung greifen, müsste dies laut Hofreiter „mindestens mit dem Haushaltsausschuss abgestimmt werden, denn der Tiefbahnhof in Stuttgart wäre dann Teil des Bundesverkehrswegeplans“. Dieser schreibe für eine Mitfinanzierung des Bundes eine volkswirtschaftliche Kosten-Nutzen-Analyse vor. Nur wenn der Nutzen überwiege, dürfe der Bund laut Haushaltsordnung überhaupt fördern. Stuttgart 21 sei erkennbar unwirtschaftlich, sagte Hofreiter. Um das Projekt zu retten, müsste der Bund „seine Haushaltsordnung weit dehnen“.

Projektgegner drohen Bahn Untreue-Anzeigen an

In den zuständigen Kreisen der Koalition ist von einem Kurswechsel der Regierung nichts bekannt. CDU-Chefhaushälter Norbert Barthle und Verkehrsexperte Steffen Bilger: „Wir wissen davon nichts.“ Auch in der FDP ist das Thema nicht aufgekommen.

Projektgegner haben den 20 Aufsichtsratsmitgliedern der Bahn Untreue-Anzeigen angedroht, falls die Kontrolleure die Milliarden-Mehrkosten abnicken sollten. Die nächste Sitzung ist am 5. März. Die Entscheidung sei offen, es könne „in die eine oder andere Richtung gehen“, sagte der Sprecher von Bahn-Gewerkschaftschef Alexander Kirchner. „Wenn der Bund für den Weiterbau stimmen will, ist das nicht unsere Position“, so der Sprecher. Bahn-Chef Rüdiger Grube müsse erklären, ob die Partner Land und Stadt mitzahlten, und er müsse Ausstiegskosten und Alternativen vorlegen.