Der BUND hatte die Rohrleitungsarbeiten für die bestehende erste Reinigungsanlage am 16. Dezember 2011 vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim gestoppt. Foto: Peter-Michael Petsch

Naturschützer warnen Bahn vor Start des Tiefbaus – Kritik an Baumfällung im Schlossgarten.

Stuttgart - Zwischen dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Deutschen Bahn AG flammt der Konflikt um Stuttgart 21 erneut auf. Die Umweltschützer warnen den Konzern davor, seine Tiefbauarbeiten im Schlossgarten ohne Genehmigung für die nötige zweite Anlage zur Grundwasser-Reinigung zu beginnen.

Der BUND hatte die Rohrleitungsarbeiten für die bestehende erste Reinigungsanlage am 16. Dezember 2011 vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim gestoppt. Die Richter folgten der Argumentation des Verbands. Der war zu einer wesentlichen Veränderung des Wasserkonzepts, der Konzentration von vier auf eine Anlage, und zu Änderungen am Rohrleitungsnetz nicht angehört worden. Das Eisenbahn-Bundesamt (Eba), das die Aufsicht über die Bahn führt, hatte die Anhörung zu dieser fünften Planänderung für den Tiefbahnhof als nicht notwendig erachtet.

Seit November wurde die Anhörung nachgeholt. Alle neuen Unterlagen für die fünfte Planänderung liegen beim Eba in Bonn. Nun hat die Bahn die siebte Planänderung beantragt, will über die Bauzeit des achtgleisigen Tiefbahnhofs in der Stadtmitte nicht nur drei, sondern 6,8 Millionen Kubikmeter Grundwasser abpumpen, damit im Trockenen gegraben und betoniert werden kann.

Das neue Änderungsverfahren werde „ein bis zwei Jahre dauern“

Die beiden Änderungen haben rein rechtlich nichts miteinander zu tun. Faktisch allerdings schon, denn die zweite Anlage, die wegen des stärkeren Grundwasserandrangs nötig ist, „muss an das bestehende System angeschlossen werden“, sagt eine S-21-Projektsprecherin. Dazu brauche es „Verbindungsbauwerke“.

Die BUND-Landesvorsitzende Brigitte Dahlbender sieht ihre Grundsatzkritik an Stuttgart 21 durch die neuerliche Änderung bestätigt. Dass die siebte Änderung nun vom Eba als großes Genehmigungsverfahren geführt wird, bei dem alle Verbände und die Öffentlichkeit angehört werden, schreibt sie dem VGH-Urteil zu. Doch Dahlbender sieht sich nicht nur bestätigt. Der BUND werde bei Eba sofort Akteneinsicht zur neuerlichen Änderung verlangen und dem Projekt „mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln kritisch auf die Finger sehen“.

Das neue Änderungsverfahren werde „ein bis zwei Jahre dauern“, in dieser Zeit könne die Bahn nicht bauen, sagt Dahlbender, schließlich sei unklar, ob das bei der fünften Planänderung beantragte Rohrleitungsnetz bestehen bleiben könne. Die Fällarbeiten im Schlossgarten im Frühjahr seien damit verfrüht gewesen. „Der Zug ist raus“, hatte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) vergangene Woche vor der Landespresse Fragen nach dem Zeitpunkt der Baumfällung lakonisch kommentiert.

„Es wäre unsäglich, wenn die Bahn jetzt sagen würde, man könne den Bau mit der bestehenden Anlage beginnen“, so Dahlbender. Sollte dies geschehen, „werden wir entscheiden, wie wir damit umgehen“, deutet die promovierte Biologin eine erneute juristische Auseinandersetzung an.