Stuttgart-21-Gegner hatten im Juli im Gemeinderat heftig gegen die Ablehnung des Bürgerbegehrens „Storno“ protestiert Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Die Gegner des Bahnprojekts Stuttgart 21 haben zwar vor dem Verwaltungsgericht eine Niederlage eingefahren, sie lesen aus der Ablehnung aber Positives: Die Bahn werde die Mehrkosten des Projekts alleine stemmen müssen.

Stuttgart - Die Gegner des Bahnprojekts Stuttgart 21 sind vor dem Verwaltungsgericht mit ihrem Antrag gescheitert, das Bürgerbegehren „Storno 21“ für zulässig zu erklären. Mit dem Bürgerbegehren sollte erreicht werden, dass die Stadt die bisherige Finanzierungsvereinbarung gegenüber der Bahn kündigt. In ihr sind Baukosten von maximal 4,5 Milliarden Euro genannt. Ende 2012 hatte Bahn-Chef Rüdiger Grube eine Kostenexplosion auf 6,5 Milliarden eingeräumt.

Damit, so die Gegner, sei für die Stadt die Geschäftsgrundlage entfallen. Überdies habe die Bahn von den höheren Kosten schon länger gewusst. Der juristischen Niederlage gewinnen die Gegner eine positive Seite ab. Das Gericht schreibt, die Folgen der Verteuerung seien für die Stadt noch völlig unklar „und dürfte u.a. davon abhängen, wer die Überschreitung verursacht hat und in welche Risikosphäre sie fällt“. Es sei damit wahrscheinlich, dass die Bahn die Zusatz-Milliarden allein aufbringen müsse.