Der streitbare Bonatz-Enkel, Peter Dübbers, legt Berufung ein. Foto: dpa

Der Enkel des Architekten des Stuttgarter Hauptbahnhofes hat Berufung eingelegt.

Stuttgart - Neue Runde im Urheberrechtsstreit um das umstrittene Bahnprojekt Stuttgart 21: Der Enkel des Architekten des Stuttgarter Hauptbahnhofes Peter Dübbers hat Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart eingelegt. „Ich habe genügend finanzielle Zusagen, um in die zweite Instanz zu gehen“, sagte der Stuttgarter Architekt am Mittwoch.

Der Senior hatte seinen Widerstand gegen das Urteil auch von den verfügbaren Mitteln abhängig gemacht. Die erste Instanz hatte bereits 70 000 Euro gekostet, von denen Dübbers selbst 25 000 Euro aufgebracht hatte. Das Landgericht hatte seine Klage gegen den geplanten Abriss der Seitenflügel des Bahnhofs im Mai zurückgewiesen.

Gegen "Amputation" des Bauwerks

Dübbers wehrt sich auf Basis seiner ererbten Urheberrechte gegen die „Amputation“ des Bauwerks seines Großvaters Paul Bonatz. Die Wahrscheinlichkeit eines Sieges sei nach dem Urteil des Landgerichtes jetzt geringer, aber mit Blick auf Schwachpunkte der Urteilsbegründung lohne sich der erneute Gang vor den Kadi, sagte Dübbers. Er hoffe, auf den Beginn des Verfahrens noch vor dem Abriss des Nordflügels des Bahnhofs; nach Vorarbeiten dafür im September sei der Abriss nicht vor Mitte November zu erwarten.

Das Landgericht hatte argumentiert, wesentliche Teile des Gebäudes blieben trotz des Verlustes der Seitenflügel erhalten. Das Interesse des Urhebers müsse hinter den Modernisierungsinteressen des Eigentümers Deutsche Bahn zurücktreten. Zudem sei die Entscheidung aufgrund eines langjährigen Planungsverfahrens ergangen, wobei städtebauliche, verkehrstechnische und finanzielle Gesichtspunkte berücksichtigt und alle betroffenen öffentlichen Träger eingebunden worden seien.

Auch die nur noch kurze Wirkung des Urheberrechtsschutzes von 16 Jahren relativierte aus Sicht des Gerichts das Interesse Dübbers'. Der Schutz beläuft sich auf 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Im Fall des 1956 verstorbenen Bonatz endet der Schutz 2026.

Grubes Kompromiss abgelehnt

Offenkundig haben auch die nach dem Urteil angekündigten Bemühungen von Bahn-Chef Rüdiger Grube nichts gefruchtet, einen Kompromiss mit Dübbers zu erzielen. Grube wollte Dübbers erneut die Gründung einer Paul-Bonatz-Stiftung und einer Stiftungsprofessur in Stuttgart anbieten.

Bahn glaubt an Gewinn in zweiter Instanz

Indes hat die Deutsche Bahn sich zu Dübbers Gongschlag für eine weitere Runde in der Urheber-Sache geäußert. In einer Stellungnahme vom Mittwochnachmittag heißt es: "Die von Peter Dübbers eingelegte Berufung hat auf die Baumaßnahmen keinen Einfluss." Die Deutsche Bahn AG gehe davon aus, dass die Entscheidung des Landgerichts Stuttgart zugunsten der Deutschen Bahn AG richtig ist und erwarte, dass ihre Rechtsauffassung auch in der zweiten Instanz bestätigt werde.