„Es wird schwierig, 2013 anzufangen, aber wir arbeiten darauf hin“, sagte Gesamtprojektleiter Stefan Penn. Foto: Leif Piechowski

Bahn will beim Bau zunächst nur in den Zonen Baugruben öffnen, wo sie weniger Grundwasser erwartet.

Stuttgart - Die Deutsche Bahn will beim Bau des Tiefbahnhofs von Stuttgart 21 zunächst nur in solchen Zonen Baugruben öffnen, wo weniger Grundwasser erwartet wird. Das soll den Baustart weiterhin wie geplant im Frühjahr 2013 ermöglichen.

„Es wird schwierig, 2013 anzufangen, aber wir arbeiten darauf hin“, sagte Gesamtprojektleiter Stefan Penn unserer Zeitung. Vor wenigen Tagen habe Penn in einer Besprechung mit Vertretern des Eisenbahn-Bundesamts (Eba), des Regierungspräsidiums und des Landes noch erklärt, dass der Zeit- und Kostenplan des Tiefbahnhofs wegen einer fehlenden Genehmigung stark unter Druck gerate, erinnern sich Teilnehmer. Dieses Szenario scheint sich jetzt etwas entschärft zu haben. Presseberichte über eine Verzögerung des Baustarts bis 2014 seien nicht zutreffend, erklärte jedenfalls S-21-Sprecher Wolfgang Dietrich am Freitag. „Wir starten wie geplant 2013 auf Basis der gültigen Baugenehmigung“, sagt er.

Genehmigung wird deshalb frühestens zu Beginn des zweiten Quartals 2013 erwartet

Dreh-und-Angel-Punkt ist das Grundwasser. In der auf sieben Jahre veranschlagten Bauzeit müssen enorme Mengen Grundwasser abgepumpt, gereinigt und größtenteils zurück in den Boden eingeleitet werden. Im April 2011 hatte die Bahn beim Eba die Verdoppelung der Gesamtmenge auf 6,8 Millionen Kubikmeter beantragt. Am Montag wurde bekannt, dass für den Änderungsantrag ein umfängliches Genehmigungsverfahren verlangt wird, bei dem sich die Öffentlichkeit einbringen kann. Eine Genehmigung wird deshalb frühestens zu Beginn des zweiten Quartals 2013 erwartet.

Wenn man vorher mit dem Bau beginne, werde man „keinesfalls nicht genehmigte Mehrmengen abpumpen“, so Dietrich. Der Bau starte vielmehr auf Grundlage der rechtskräftigen Baugenehmigungen mit drei Millionen Kubikmetern. Um das Limit, das auch in Monatsraten gilt, einzuhalten, soll Penn den Bautakt zeitlich und räumlich so abändern, dass erst in Zonen mit weniger Grundwasseraufkommen gebaut wird. Auch dieses Umsteuern kurz vor Baustart birgt Kostenrisiken.

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hatte im August 2011 den Eilantrag von Umweltschützern abgelehnt, die mit Verweis auf die fehlende Genehmigung für die 6,8 Millionen Kubikmeter einen kompletten Baustopp für Stuttgart 21 gefordert hatten. „Durch das Urteil sehen wir uns bestätigt, dass wir mit dem bereits bestehenden Planungsrecht bauen können“, heißt es in Bahnkreisen.