Eisenbahn-Bundesamt verfügte bereits im Oktober 2010 Stopp - Artenschutz: BUND pürft neue Klage.
Stuttgart - Die Deutsche Bahn AG hat zurzeit kein Recht, im Stuttgarter Schlossgarten Bäume für ihren neuen Tiefbahnhof zu fällen oder zu versetzen. Die Fällarbeiten hat das Eisenbahn-Bundesamt (Eba) als Aufsichtsbehörde der Bahn bereits am 5. Oktober 2010 unter Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von 250.000 Euro verboten.
In dem achtseitigen Bescheid des Eba, der den Stuttgarter Nachrichten vorliegt, wird von der Bahn eine „Maßnahmenplanung zur Vermeidung von Schädigungen des Juchtenkäfers“ und von Fledermäusen verlangt. Der Konzern hat diese erst jetzt vorgelegt. „Die Entscheidung über die Planung hat die Bahn abzuwarten“, kommentierte das Eisenbahn-Bundesamt am Montag. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) erwägt nach der Freigabe des Eba eine Klage, die die Arbeiten wiederum aufhalten könnte. Die Fällarbeiten für 91 Großbäume im Park sollten am 12. Januar beginnen. Mehrere tausend Polizisten sollten die Arbeiter schützen.
Das Innenministerium hatte von der Bahn eine verpflichtende Erklärung verlangt, dass sie tatsächlich bauen darf, ein Polizeieinsatz also rechtmäßig wäre. Der Aufforderung von Innenminister Reinhold Gall (SPD) kam die Bahn bis gestern nicht nach. „Wenn wir den Park räumen, muss auch gleich darin gearbeitet werden, wir können nicht tagelang einen Bauzaun bewachen“, sagte ein Sprecher des Ministeriums. Für den Einsatz im Schlossgarten hat die Landesregierung außerplanmäßig vier Millionen Euro bewilligt.
Die Bahn räumte am Montag ein enges Zeitkorsett ein, zeigte sich aber zuversichtlich, die Auflagen erfüllen zu können. Man wolle beginnen, weil das Naturschutzgesetz Fällarbeiten nur bis Ende Februar zulasse.