Das Bahngrundstück unterhalb der Heilbronner Straße soll 2019 auf den Mark kommen. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Mehr als 100 Millionen Euro könnte die Bahn beim Verkauf von zwei Flächen im Europaviertel erlösen. Sie prüft auch, den dortigen Autotunnel zu vermarkten.

Stuttgart - Die Deutsche Bahn AG will sich in diesem Jahr von den beiden letzten unbebauten Grundstücken im Europaviertel trennen. Sie prüft, ob in das Verkaufspaket auch der Tunnel Wagenladungsstraße, der parallel zur Heilbronner Straße verläuft, aufgenommen wird. Er führt zur Milaneo-Tiefgarage und weiteren Parkmöglichkeiten.

Eines der Grundstücke, das als Baufeld 4 unmittelbar an das Hochhaus der Landesbank (LBBW) anschließt, wollte die Bahn schon 2017 auf den Markt bringen. Die Verzögerung könnte sich für den Schienenkonzern auszahlen, denn der Bodenrichtwert für das 13 772 Quadratmeter große Stück ist seitdem laut Richtwertkarte der Stadt um zehn Prozent auf 4400 Euro pro Quadratmeter gestiegen. Das zweite Baufeld liegt als Nummer 12 direkt an den Gleisen, dient als Logistikfläche für Stuttgart 21 und kann erst nach Inbetriebnahme der neuen Schieneninfrastruktur nach 2026 bebaut werden. Es misst 10 216 Quadratmeter. Beide Flächen zusammen wären rund 105 Millionen Euro wert.

Große Büroflächen fehlen

Das Angebot werde auf einen leergefegten innerstädtischen Büromarkt treffen, sagt Frank Leukhardt, einer der Geschäftsführer des Immobilienberaters Colliers International. Zusammen mit der alten Bahndirektion biete ein Neubau im Europaviertel mit 50 000 Quadratmetern bis etwa 2025 das einzige Potenzial für größere Büroflächen in der Innenstadt. Auch für das noch belegte Baufeld würden sich wegen der Niedrigzinsen Investoren finden, so Leukhardt und ein weiterer Immobilienexperte. Problematisch könnte für die Bahn bei der Verwertung von Baufeld 4 die angrenzende und für die Innenstadt wichtige Trafoanlage werden. Bei der Vermarktung werde das Abspannwerk, das voll in Betrieb bleibe, als Randbedingung „selbstverständlich mit einbezogen“, heißt es bei der Bahn. Auf die Frage, ob Festlegungen in alten Verträgen Anlieger der Wagenladungsstraße zum Kauf verpflichteten, verwies die Bahn auf Verschwiegenheitspflichten.