Bahnchef Rüdiger Grube, hier bei der Grundsteinlegung zum Tiefbahnhof im September, hat alle Projektpartner verklagt. Foto: Lichtgut/Achim Zweygarth

Die 200 Seiten starke Klageschrift ist am Freitag beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingegangen. Ziel der Bahn ist, dass die Projektpartner 65 Prozent aller Mehrkosten übernehmen.

Stuttgart. - Die Deutsche Bahn AG lässt sich bei ihrer Klage gegen die Partner des Projekts Stuttgart 21 von der international tätigen Kanzlei Wilmer Hale vertreten. Sie hat ihren Sitz in Washington DC und Boston und zählt weltweit rund 3000 Mitarbeiter. Zur deutschen Niederlassung in Berlin gehören nach eigener Darstellung der frühere Verkehrsminister und heutige Präsident des Verbandes der Automobilindustrie, Matthias Wissmann (CDU), und Hanns-Eberhard Schleyer, der Sohn des 1977 von der Rote Armee Fraktion ermordeten Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer.

Grube muss klagen

Die Klage der Bahn AG und ihrer Tochterunternehmen DB Netz AG, DB Station und Service AG und DB Energie AG ging am Freitag um 10 Uhr beim Verwaltungsgericht Stuttgart ein. Sie umfasst rund 200 Seiten. Verklagt werden das Land Baden-Württemberg, die Landeshauptstadt, der Verband Region Stuttgart und die Flughafengesellschaft „wegen der Finanzierung von Mehrkosten für das Projekt Stuttgart 21“. Die Klage werden die Anwälte Stefan Ohlhoff und Ulrich Quack, beide Partner bei Wilmer Hale, führen. Ziel der Bahn ist, dass die Projektpartner 65 Prozent aller Mehrkosten übernehmen. Vom Bahn-Aufsichtsrat wurden zwei Milliarden Euro Mehrkosten genehmigt. Das Kontrollgremium des Staatskonzerns verpflichtete Bahnchef Rüdiger Grube 2013 dazu, die Partner auf Mitzahlung zu verklagen, wenn diese nicht freiwillig zahlen.

Für die Klage ist beim Verwaltungsgericht Stuttgart (VG) die 13. Kammer zuständig. Bis zu einer Verhandlung dauert es am VG im Schnitt neun Monate. Das Gericht hatte sich beim Thema Stuttgart 21 zuletzt mit einer Klage der Stuttgarter Netz AG zum Erhalt oberirdischer Gleise befasst. Die unterlegenen Kläger ziehen vor das Bundesverwaltungsgericht.

Partner stehen zusammen

Die beklagten S-21-Partner trafen sich am Freitag im Verkehrsministerium. „Wir haben ein gemeinsames Ziel und wollen als freiwillige Unterstützer eines milliardenschweren Bahnprojekts über die ohnehin bereits erheblichen Zuschüsse hinaus nicht noch mehr Kosten übernehmen“, erklärte Minister Winfried Hermann (Grüne). Die Verjährung wechselseitiger Regressansprüche unter den Partnern wurde durch das Treffen verhindert. Die Bahn betont, dass „ die Tür für eine außergerichtliche Einigung“ offen stehe. Wilmer Hale bietet auch „Beratungen an der Schnittstelle von Recht, Wirtschaft und Politik“ an.