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Die Deutsche Bahn hat ein seit Monaten erwartetes Gutachten zur Entschädigung von Grundstückseigentümern, unter deren Besitz künftig Tunnel verlaufen sollen, ins Internet gestellt.

Stuttgart - Die Deutsche Bahn hat ein seit Monaten erwartetes Gutachten zur Entschädigung von Grundstückseigentümern, unter deren Besitz künftig Tunnel verlaufen sollen, ins Internet gestellt. In Stuttgart sind rund 3000 Grundstücke vom Tunnelbau betroffen.

Das Gutachten des Sachverständigen Martin Ingold aus Teningen modifiziert und erweitert das in der Republik bisher angewandte und durch vielfache Rechtsprechung abgesicherte Münchner Entschädigungsverfahren. Dieses betrachtete Tunnelbauten nur bis in 15 Meter Tiefe. Das „Stuttgarter Gutachten“ sei an die „spezielle topografische Situation und die Grundstückswertverhältnisse der Landeshauptstadt angepasst worden“, teilt das Kommunikationsbüro für das Projekt Stuttgart 21 in einer Pressemitteilung mit.

Ingold hat sich bei seinem Stuttgarter Gutachten offenbar an Aussagen des Bundesgerichtshofs orientiert. Die Bahn will in Stuttgart in Tunneltiefen von 15 bis 30 Metern mit drei Grundtabellen arbeiten, bei denen die von Tunnel und Schutzstreifen unterfahrene Fläche ein, zwei oder mehr als zwei Drittel des Grundstücks beträgt. Die Wertminderung in Prozent erreicht dabei je nach Bodenrichtwert maximal zwischen neun und elf Prozent. Für Tunneltiefen unter 15 Metern soll es je Meter drei Prozent Zuschlag geben, für Tiefen von 30 bis 60 Meter gibt es drei Tabellen, über 60 Meter wird ein Abschlag von 50 Prozent berechnet.

Der Haus- und Grundeigentümerverein hat das Gutachten grundsätzlich begrüßt, der Münchner Ansatz sei „ordentlich nachgearbeitet worden“. Die Art der Veröffentlichung verwundere allerdings, sagt Geschäftsführer Ulrich Wecker. Das Gutachten bedürfe einer Erläuterung.