Am 19. März war ein Baggerfahrer bei seinen Abrissarbeiten am Südflügel um 14.20 Uhr einer tragenden Stahlstütze an Gleis 16 zu nahe gekommen. Foto: PPfotodesign.com

Südflügel-Abriss dauert zwei Monate länger als geplant. Zeitplan für Projekt nicht in Gefahr.

Stuttgart - Der Fehlgriff eines Baggerfahrers beim Abriss des Südflügels am alten Hauptbahnhof hat Folgen. Das Ende der Arbeiten wird sich nun nochmals verschieben, und zwar von Mai auf Juli. Für den Zeitplan des Projekt Stuttgart 21 soll dies aber laut dem S-21-Sprecherbüro keine Bedeutung haben.

Am 19. März war ein Baggerfahrer bei seinen Abrissarbeiten um 14.20 Uhr einer tragenden Stahlstütze an Gleis 16 zu nahe gekommen. Das alte Stahl-Glas-Dach wippte daraufhin und zeigte einen bleibenden leichten Durchhänger. Gegner des Projekts Stuttgart 21 hatten den Unfall gefilmt und ins Netz gestellt. Seitdem stellen sie die Frage, wie es nach dem Abriss von Nord- und Südflügel insgesamt um die Stabilität der gesamten Bahnsteig-Überdachung bestellt ist, ob diese zum Beispiel Windlasten Stand halten kann. Bisher ungeklärt ist die Schuldfrage und die, ob die Baufirma Sicherheitsvorschriften verletzt hatte.

Projektsprecher Wolfgang Dietrich informierte über ein neues Gutachten samt Prüfstatik. Es weise die Standsicherheit des Dachs nach, wobei allerdings vorausgesetzt wird, dass die nach dem Unfall angebrachte provisorische Abstützung durch neue, dauerhafte Stützen ersetzt wird.

Im Juli sollte neue Bauphase starten

„Die Sicherheit geht ganz klar vor“, kommentierte Dietrich die mit der Nachrüstung verbundene Verzögerung. Von Juli an wollte die Bahn für ihren Tiefbahnhof eine neue Bauphase starten. Bis zum Jahresende soll, rund 100 Meter von der Kopfbahnsteighalle entfernt, ein neuer Querbahnsteig alle Gleise miteinander verbinden. Die heutigen Prellböcke werden dann abgebaut. Erst danach kann der Tiefbau im Bahnhof begonnen werden. Die bis Jahresende vorgesehenen Arbeiten sind aus Sicht von Dietrich trotz der Verzögerung zu schaffen.

Stellung genommen hat die Bahn jetzt auch zu Plänen der Projektgegner, die der Bahn den Zugriff auf private Grundstücke verweigern und alle Rechtsinstanzen ausschöpfen wollen. Die Bahn werde „mit dem Ziel einer Einigung verhandeln“, sagt Dietrich. Im Zweifelsfall müsste das Regierungspräsidium über die Übernahme von Grundstücken entscheiden. „Die Rechtslage in diesem Zusammenhang ist eindeutig“, sagt Dietrich. Einer von den Gegnern angestrengten verfassungsrechtlichen Diskussion über die Finanzierung des neuen Tiefbahnhof sehe die Bahn „mit Interesse, aber auch gelassen entgegen“.