Werbeplatkate für Stuttgart 21 im Bahnhof Foto: Kraufmann

Erst ein positives, rechtskräftiges Urteil im Urheberrechtsstreit schützt den Bonatzbau.

Stuttgart - Ein Urheberrechtsstreit, der womöglich ein Milliardenprojekt zum Scheitern bringt, gab es in Deutschland noch nie. Das macht die Urteilsfindung zum geplanten Teilabriss des Hauptbahnhofs für Stuttgart 21 besonders schwierig.

Das Urheberrecht ist ein Mauerblümchen im juristischen Dschungel. Es gibt nur vergleichsweise wenige diesbezügliche Konflikte, und nur selten nimmt die Öffentlichkeit davon Notiz. Das ist beim Urheberstreit um den Hauptbahnhof wegen des Reizthemas Stuttgart 21 völlig anders: "Das Verfahren ist sehr bedeutsam, schon wegen der Größe des Projekts", hatte am Donnerstag Bernd Rzymann, Vorsitzender Richter der 17. Zivilkammer am Landgericht, nach mündlicher Verhandlung festgestellt.

Mit seiner Klage gegen die Deutsche Bahn will der Stuttgarter Architekt Peter Dübbers den für den Tiefbahnhof von Stuttgart 21 geplanten Abriss der beiden Seitenflügel des alten Hauptbahnhofs verhindern. Dafür macht Dübbers das bis zum Jahr 2026 wirksame Urheberrecht geltend, das er 1956 von seinem Großvater Paul Bonatz, dem Architekten des Bahnhofs, geerbt hat.

Im Urheberrecht gibt es einige wenige wegweisende Urteile aus 1974, 1998 oder 2003, auf die Streitparteien und Gerichte häufig abheben. Im konkreten Fall jedoch reichen diese Urteile zur Orientierung nicht aus. Das Gericht steht vielmehr vor einer echten Interessenabwägung "im Einzelfall" (Rzymann). Weil die Gewichtung zwischen dem Urheberrecht Dübbers' und den Eigentums- und Nutzungsrechten der Bahn komplex und schwierig ist, wird das Gericht sein Urteil erst am 20. Mai verkünden.