In Fellbach stürzten Metallteile von einer Baustelle ab. Foto: 7aktuell.de/Simon Adomat

Allein im Rems-Murr-Kreis ist die Feuerwehr wegen des Sturmtiefs Antonia 17-mal ausgerückt. Ein Experte erklärt, wie Hauseigentümer und Mieter reagieren sollen, wenn ein Sturm Schaden anrichtet.

Rems-Murr-Kreis - Das stürmische Wetter hat auch am Montagmorgen noch für Schäden im Rems-Murr-Kreis gesorgt. Bis um 8 Uhr verzeichnete die Feuerwehr im Kreis insgesamt 17 Einsätze, die meisten davon in Schorndorf und Fellbach.

 

Doch was tun, wenn es zu einem Sturmschaden kommt? Abgedeckte Dächer, abgebrochene Äste oder gar umgestürzte Bäume sind nicht nur ärgerlich, sondern können viel Geld und schlimmstenfalls Leben kosten. Unsere Übersicht zeigt, wie man im Ernstfall reagieren sollte.

Mieter sollten Sturmschäden bei ihrem Vermieter melden

Wer in einer Mietwohnung lebt und bemerkt, dass ein Sturm daran Schaden anrichtet, dem rät Ottmar Wernicke vom Verband Haus & Grund Württemberg, grundsätzlich schnell dem Vermieter Bescheid zu geben. Ist der jedoch nicht zu erreichen, dürften Mieter im Notfall auch ohne Rücksprache die Feuerwehr rufen. „Wenn es der Schadensminderung dient, dann müssen Mieter auch nicht für die entstandenen Kosten aufkommen“, sagt Wernicke.

Wer muss einen umgekippten Baum beseitigen lassen?

Ein Baum stürzt beim Sturm aufs Nachbargrundstück – doch wer muss für den Schaden aufkommen? Ottmar Wernicke erklärt, dass hier der Eigentümer des Grundstücks in der Pflicht ist, auf dem der Baum ursprünglich gestanden hat. Er muss den entstandenen Schaden beziehungsweise die Beseitigung des Baums bezahlen. Damit unterscheidet sich die Situation zu jener bei Grillrauch oder Laub, diese dürfen bis zu einem gewissen Maß ohne Konsequenzen aufs Nachbargrundstück gelangen.

Manche Schäden können durch Vorsorge vermieden werden

Am besten ist es natürlich, wenn bei einem Sturm gar niemand Schaden nimmt. In Sachen Sturmschaden gilt hier ähnliches wie beim Schneeschippen: „Auch hier gibt es die Verkehrssicherungspflicht“, erklärt Wernicke. Wer zum Beispiel einen nicht mehr standfesten Baum stehen lasse oder ignoriere, dass von losen Ziegeln auf dem Dach eine Gefahr ausgehe, könne gegen diese verstoßen. „Daher sollte man Bäume regelmäßig auf Standfestigkeit prüfen lassen. Und wer weiß, dass seine Ziegel nicht mehr die besten sind, und es bis zum Handwerkertermin noch dauert, sollte den betroffenen Bereich absperren“, sagt Wernicke.

Sicherheit geht vor: Bei Sturm lieber Profis engagieren

Auf keinen Fall sollten Laien – ob Mieter oder Hauseigentümer – während eines Sturms aufs Dach klettern oder sich in Gefahr begeben. „Gerade, wenn der Sturm noch tobt, könnte man selbst abstürzen“, warnt Wernicke. Solche Arbeiten sollten Fachleuten überlassen werden – im schlimmsten Fall, etwa bei einem abgedeckten Dach, der Feuerwehr. Für die Einsatzkräfte können Sturmlagen eine riesige Herausforderung sein – trotzdem geht Sicherheit vor. „Das sollte jemand mit einem Steiger oder gar einem Kran erledigen.“

Die richtige Versicherung hilft im Ernstfall

Wer im Zweifel nicht auf einem Sturmschaden sitzen bleiben will, sollte sich nach einer passenden Versicherung umsehen. „Wichtig ist, dass diese auch Elementarschäden abdeckt“, sagt Wernicke. Dazu gehören Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmungen, Schneedruck, Lawinen, Erdbeben und sogar Vulkanausbrüche.

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