Topstürmer Nicolas Gonzalez fühlt sich beim VfB pudelwohl. Foto: imago

Der umworbene Stürmer Nicolas Gonzalez hat vorzeitig seinen Vertrag beim VfB Stuttgart um ein Jahr verlängert. Ob er tatsächlich bis zum Vertragsende bleibt, ist ungewiss – doch hat der Club das Heft des Handelns in der eigenen Hand.

Stuttgart - Nicolas Gonzalez, da sind sich die Experten einig, steht eine große internationale Karriere bevor. Der argentinische Nationalstürmer, der zuletzt seine ersten Länderspieltore erzielte, ist längst ins Visier der großen europäischen Clubs gerückt. Trotzdem hat sich der 22-Jährige nun noch einmal zum VfB Stuttgart bekannt.

Am Mittwoch verlängerte Gonzalez seinen bis 2023 laufenden Vertrag vorzeitig um ein Jahr bis 2024. „Ich fühle mich hier zuhause und bin sehr glücklich über die vorzeitige Vertragsverlängerung. Der Wiederaufstieg in die Bundesliga war sehr wichtig für den VfB und auch die Entwicklung in der laufenden Saison ist sehr positiv“, sagte der derzeit verletzte Angreifer: „Ich möchte dabei mithelfen, diesen Weg fortzusetzen und ich werde hart dafür arbeiten, mich als Spieler weiter zu verbessern.“

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Groß ist auch die Freude beim VfB. „Wir sind sehr zufrieden damit, wie sich Nico in den vergangenen Monaten entwickelt hat. Er war ein wichtiger Faktor beim Wiederaufstieg in die Bundesliga und er hat in der laufenden Saison seine Qualitäten unter Beweis gestellt – sowohl im VfB-Trikot als auch bei der argentinischen Nationalmannschaft“, sagte Sportdirektor Sven Mislintat: „Nico fühlt sich wohl beim VfB und wir glauben, dass er seine positive Entwicklung noch weiter fortsetzen wird. Deshalb war die vorzeitige Vertragsverlängerung für beide Seiten ein logischer Schritt. Wir freuen uns sehr auf die gemeinsame Zukunft mit Nico.“

Ob die Zusammenarbeit tatsächlich bis 2024 weitergeht, ist freilich höchst ungewiss. Doch hat es der VfB in der eigenen Hand, über den möglichen Zeitpunkt eines Verkaufs zu entscheiden. Der neue Vertrag, der mit einer satten Gehaltserhöhung verbunden sein dürfte, soll keine Ausstiegsklausel enthalten.