Nächtliches Verkaufsverbot wird laut einer Befragung weitgehend und ohne Murren akzeptiert.
Stuttgart - Die Richter in Karlsruhe haben es bestätigt, die Tankstellenbetreiber wollen dagegen klagen: das nächtliche Alkoholverkaufsverbot im Südwesten. Nun hat sich die erste Hochschule mit dem strittigen Thema auseinandergesetzt und Überraschendes zum Trinkverhalten junger Menschen herausgefunden.
Seit dem 1.März darf von 22 bis 5 Uhr kein Alkohol mehr in Baden-Württemberg verkauft werden - jedenfalls nicht an Tankstellen, in Supermärkten und an Kiosken. Offiziell, um damit "alkoholbeeinflusste Straten und Ordnungsstörungen im öffentlichen Raum während der Nachtzeit wirksamer als bisher entgegenzutreten", wie es im Innenministerium in Stuttgart heißt und wie es Ministerialrat Matthias Strohs erst kürzlich in einer juristischen Fachzeitschrift geschrieben hat.
Sollte das Gesetzt nicht Komasaufen eindämmen?
Doch war da nicht was mit nächtlichen Saufgelagen von Jugendlichen, die das Land eindämmen wollte? Ja, genau deshalb ist das Gesetz in Kraft getreten, behauptet jedenfalls eine Gruppe von Studenten der Hochschule Aalen. Gelingt das tatsächlich?, fragten sich die Jung-Wissenschaftler und wollten deshalb untersuchen "ob das Gesetz auch tatsächlich wirkt?"
Seit viereinhalb Monaten gilt das Gesetz. Ob diese Frage nach viereinhalb Monaten ausreichend beantwortet werden kann, sei dahingestellt - zudem ohne Polizeistatistik. Viel besser untersuchen lässt sich die Fragen, "wie das Gesetz bei den Jugendlichen ankommt", wie es Ulrich Holzbaur ausdrückt. Er arbeitet als Professor an der Hochschule Aalen und hat die Studie begleitet. Angeleitet hat er fünf angehende Wirtschaftsingenieure aus dem ersten und vierten Semester, die Anfang April mit ihren Untersuchungen begannen. Ihr Fragebogen ging an 850 Schüler aus dem Ostalbkreis, alle 16 bis 19 Jahre alt.