Für digitale Stromzähler kann es eine gesonderte Rechnung geben. Foto: mago/Achim Duwentäster

Wer einen digitalen Stromzähler eingebaut bekommt, erhält unter Umständen künftig zwei Rechnungen. Eine für den Strombezug und eine für den Zähler. Das ist rechtens. Dennoch gilt es, in solchen Fällen genau auf die Rechnung zu sehen.

Stuttgart - Leserin Angelika Bader (Name geändert) ist verwirrt. Sie wohnt in einem Fünf-Parteien-Haus im Landkreis Böblingen. Ihr und den anderen vier Hausparteien hat der größte baden-württembergische Netzbetreiber Netze BW kürzlich neue, digitale Stromzähler eingebaut. Für EnBW-Kunden, hieß es dabei, sei das kostenlos. Entsprechend gab es bei den drei Haushalten, die EnBW-Kunden sind, keine Veränderungen. Und auch Angelika Bader selbst hat keine Rechnung für den neuen Zähler erhalten, obwohl sie ihren Strom von einem Konkurrenten der EnBW bekommt. Die unter ihr wohnende Familie aber fand in ihrem Briefkasten eine Rechnung über 20 Euro von Netze BW, die sie nun jährlich für die neue Messeinrichtung bezahlen soll.