Der Strom aus PV-Anlagen beschert dem Bund zurzeit Milliarden. Foto: picture alliance/dpa

Seit Anfang Juli ist die EEG-Umlage gestrichen. Das sei eine Entlastung für die Verbraucher, jubelte die Regierung. Tatsächlich profitiert aber bisher vor allem der Bundesfinanzminister.

Die EEG-Umlage ist schon lange einer der großen Kritikpunkte an der deutschen Energiewende. In ihren Hochzeiten im Jahr 2017 lag die Umlage zur Förderung erneuerbarer Energien bei 6,88 Cent pro Kilowattstunde und machte damit fast ein Viertel des Haushaltsstrompreises aus. Seit 1. Juli dieses Jahres ist die Umlage abgeschafft. „Stromkunden werden entlastet“, jubelte die Bundesregierung damals.

 

In der Tat müssen Stromverbraucher seither pro Kilowattstunde 3,27 Cent weniger zahlen. In dieser Höhe war die Umlage für 2022 zuletzt festgelegt worden. Aber eigentlich wären die Erneuerbaren gar keine Belastung mehr für die Verbraucher. Im Gegenteil: Sie könnten den Strompreis entlasten. Denn das EEG-Konto, auf das die Umlage bislang floss und das für die Diskussion von zentraler Bedeutung ist, ist durch die aktuell explodierten Strompreise mit mehr als 17 Milliarden Euro gefüllt. Im August, so hat Jürgen Karl, Professor für Energieverfahrenstechnik an der Universität Erlangen-Nürnberg, ausgerechnet, hätten jedem Stromverbraucher pro Kilowattstunde 1,974 Cent vergütet werden können. Rein rechnerisch zumindest.

Grund für den hohen Kontostand ist ironischerweise genau das, was den Stromverbrauchern derzeit große Sorgen bereitet: die extrem angestiegenen Börsenstrompreise. Das kommt durch den Mechanismus der Umlage. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz garantiert Besitzern kleinerer Anlagen eine feste Vergütung für Ökostrom, und das über 20 Jahre. Da diese Vergütung in der Vergangenheit stets über dem Börsenpreis lag, wurde die Differenz über die EEG-Umlage ausgeglichen. Diese floss auf das genannte EEG-Konto. Geführt wird es von den vier Übertragungsnetzbetreibern Deutschlands, die den Ökostromerzeugern den Strom zum garantierten Preis abnehmen müssen und ihn dann am Markt verkaufen. Die Differenz zwischen dem Börsenerlös und der festgelegten Vergütung holten sie aus der nun abgeschafften EEG-Umlage.

Inzwischen aber lässt sich der Ökostrom am Markt zu viel höheren Preisen verkaufen, als den Erzeugern an Vergütung garantiert ist. Laut der vom Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme betriebenen Plattform Energy Charts lag der Marktwert von einer Kilowattstunde Solarstrom im August bei 39,91 Cent – die feste Einspeisevergütung für eine neue Dachsolaranlage mit weniger als zehn Kilowatt Leistung betrug 8,2 Cent pro Kilowattstunde. Die Netzbetreiber erwirtschafteten im August bei solchen kleinen Neuanlagen also einen durchschnittlichen Gewinn von fast 32 Cent pro Kilowattstunde. Dieser Gewinn fließt nicht – wie manche glauben – in die Taschen der Energiewirtschaft, sondern auf das EEG-Konto.

Über das Geld auf diesem Konto verfügt wiederum die Politik. Die hatte versprochen, das fehlende Geld aus der EEG-Umlage ab dem Zeitpunkt ihrer Abschaffung zu ersetzen – was jetzt aber gar nicht nötig ist. Die sechs Milliarden Euro, die Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) zu diesem Zweck für dieses Jahr zurückgelegt hat, kann er einsparen.

Was aber passiert mit den mittlerweile 17,5 Milliarden Euro, die auf dem EEG-Konto liegen, und aus denen nach Expertenmeinung bis zum Jahresende noch einiges mehr werden wird? Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) hat dazu einen Vorschlag: „Die Bürgerinnen und Bürger haben jahrelang in diesen Topf eingezahlt“, sagt BEE-Präsidentin Simone Peter, „in der aktuellen Notsituation wäre es eine Entlastung, wenn sie das Geld auf dem Konto ausgezahlt bekämen.“ 400 Euro pro Haushalt, so hat der Verband ausgerechnet, könnten als Einmalzahlung an die Verbraucher fließen.

Auch Udo Sieverding, Energieexperte bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, plädiert für eine Rückgabe: „Es wäre fair, das an die Energieverbraucher zurückzuzahlen.“ Und auch Ex-Gesundheitsminister Jens Spahn, mittlerweile Fraktionsvize der CDU, fordert, die EEG-Milliarden den Bürgern zukommen zu lassen, indem die Regierung beispielsweise andere staatliche Belastungen im Strompreis reduziert.

Das Bundesfinanzministerium geht hingegen davon aus, dass sich die aktuelle Situation nicht halten wird. Im Klima- und Tranformationsfonds (KTF) des Bundes seien bis 2026 insgesamt 35,5 Milliarden Euro für den Ausgleich des EEG-Kontos vorgesehen, so eine Sprecherin des Ministeriums. Die Mittel seien „bereits so bemessen, dass die aktuellen hohen Terminpreise für die nächsten Jah re nicht sinken. Sollten sich die Terminpreise wieder an das Vorkrisenniveau annähern, werden im KTF erhebliche zusätzliche Mi ttel für die Absenkung der EEG-Umlage auf null aufgebr acht werden müssen.“ Mit anderen Worten: Das Bundesfinanzministerium ist derzeit nicht bereit, mit dem Geld die Verbraucher zu entlasten.

Kleinerzeuger
Ökostromerzeuger stehen in der Kritik, sie würden sich durch die hohen Börsenstrompreise derzeit eine goldene Nase verdienen. Das gilt allerdings nur für größere Anlagen, deren Strom am Markt „direkt vermarktet“ wird. Auf kleinere PV-Anlagen auf den Dächern von Privathäusern trifft das in aller Regel nicht zu. Sie erhalten die Einspeisevergütung, um die es im Artikel geht, und profitieren nicht von den hohen Marktpreisen.

Übergewinnsteuer
Die hohen Gewinne, die die Börsenstrompreise den Erzeugern von direkt vermarktetem Ökostrom bescheren, will die Bundesregierung allerdings voraussichtlich abschöpfen: Sie würde die sogenannte Übergewinnsteuer treffen, die sowohl die EU als auch Berlin ins Auge gefasst haben.