Die Stadtwerke arbeiten bei der Strom- und Gaskonzession mit der EnBW zusammen Foto: Leif Piechowski

Die Landeshauptstadt, ihre Stadtwerke (SWS) und die EnBW-Tochter Netze Baden-Württemberg haben am Freitag die Paraphierung ihrer Kooperationsverträge bekanntgegeben.

Stuttgart - Die Landeshauptstadt, ihre Stadtwerke (SWS) und die EnBW-Tochter Netze Baden-Württemberg haben am Freitag die Paraphierung ihrer Kooperationsverträge bekanntgegeben. Die Wettbewerber werden künftig gemeinsam Stuttgarts Strom- und Gasnetze betreiben. Wesentliche Antworten auf Fragen zur Unternehmensstruktur, zum Kaufpreis der Netze für SWS (geplant waren 100 Millionen Euro) und zu den Entflechtungskosten blieben die Partner schuldig. Man habe „Vertraulichkeit vereinbart“.

Der Gemeinderat hatte die Konzession vor Monaten für 20 Jahre an das noch zu gründende und noch namenlose Gemeinschaftsunternehmen vergeben. Das Bundeskartellamt hatte die Entscheidung nach dem Einspruch des Mitbewerbers Stadtwerke Schönau gebilligt.

Die jetzige Zeichnung der Vertragsblätter ist ein Zwischenschritt. Er ermöglicht der EnBW die Ausgliederung ihrer Anlagen und der gemeinsamen Gesellschaft eine rückwirkende Gründung zum 1. Januar. Die SWS wird sofort 74,9 Prozent an den Netzen und von 2019 an (nach 25,1) auch 74,9 Prozent an der Betriebsgesellschaft halten.

Obwohl OB Fritz Kuhn (Grüne), SWS-Geschäftsführer Michael Maxelon und EnBW-Vorstandsboss Frank Mastiaux am Freitag per Pressemitteilung von einem „Meilenstein“ im Konzessionsverfahren und auf dem Weg zur Energiewende sprachen, sind diverse Stolpersteine aus dem Weg zu räumen. Die Entflechtungskosten, also der Preis für die Abspaltung der Anlagen an die SWS, stehen zwar im Vertrag, die Hochspannungs- und Hochdrucknetze sind dabei aber ausgeklammert. Die EnBW betrachtet diese Gewinnbringer weiterhin als ihr Eigentum. Bleibt das so, gehen die Partner vor Gericht. Der Streitpunkt bleibe „ohne Nachteile für die Kooperation selbst“. Das kann man auch anders sehen, denn eine mehr oder weniger wirtschaftliche Betriebsführung ist davon abhängig, wem die großen Netze gehören. Zur Wirtschaftlichkeit soll ein Gutachten Aussagen machen. Es müsste im Oktober vorliegen. Erst dann kann der Gemeinderat die Verträge billigen.