Wer unzufrieden ist oder den Preis für unangemessen hält, kann künftig schon binnen zwei Wochen den Vertrag bei seinem Strom- oder Gasanbieter kündigen. Die Bundesregierung billigte eine Verordnungsänderung. Foto: dpa

Bis zu 200 Euro pro Jahr lassen sich durch den Wechsel eines Strom- oder Gasanbieters sparen.

Berlin - Verbraucher in Deutschland sollen schneller zu einem billigeren Strom- und Gasanbieter wechseln können. Die Bundesregierung beschloss am Mittwoch die Verkürzung der Kündigungsfrist von vier auf zwei Wochen. Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) will mit der Neuregelung einer Preistreiberei bei Strom und Gas Einhalt gebieten.

„Künftig wird der Wechsel des Grundversorgers deutlich einfacher sein“, betonte Rösler. Ziel sei es, den Wettbewerb bei den Anbietern zu fördern und dadurch die Preise für Strom- und Gaskunden stabil zu halten. Er sprach von „einem guten Tag“ für die Verbraucher. Ein Wechsel des Lieferanten müsse künftig in maximal drei Wochen umgesetzt werden. Rösler betonte, er glaube nicht, dass es durch die Neuregelung zu mehr Streitfällen für die im November gestartete bundesweite Schlichtungsstelle Energie in Berlin kommen werde.

Neuregelung kann bereits ab März oder April in Kraft treten

Wenn der Bundesrat zustimmt, kann die Neuregelung bereits ab März oder April in Kraft treten. „Der Wechsel des Energieversorgers ist völlig unbürokratisch möglich“, betonte Rösler. Die Kündigung des alten Vertrages übernehme im Regelfall der neue Lieferant. „Es genügt, wenn ihm der Name des alten Anbieters, Zählernummer, die alte Kundennummer sowie der letzte Jahresverbrauch mitgeteilt wird.“

Künftig kann die Versorgung des Kunden durch den neuen Anbieter an jedem beliebigen Werktag beginnen - und nicht mehr erst zum 1. des nächsten Monats. Nach Angaben von Vergleichsportalen lassen sich durch Anbieterwechsel je nach Verbrauch teilweise mehr als 200 Euro pro Jahr sparen. Die deutschen Haushaltskunden könnten nach Angaben des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) derzeit unter durchschnittlich 102 Strom- und 37 Gasanbietern auswählen.

Der Verband kommunaler Unternehmen sieht die Regelung kritisch

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), der für hunderte Stadtwerke spricht, sieht die Regelung kritisch. Der BDEW betonte, eine Kündigungsfrist von drei Wochen wäre sinnvoller gewesen. Die Kunden müssten wegen des Unterschieds zwischen der zweiwöchigen Kündigungsfrist und des dreiwöchigen Lieferantenwechsels womöglich zunächst kurze Zeit in der sogenannten Ersatzversorgung durch den örtlichen Grundversorger verbringen, sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck. „Wichtig ist, dass der Wechsel für alle Beteiligten praktikabel und kostenneutral ist.“ Deshalb solle man die geplante kurze Kündigungsfrist dringend überdenken, forderte Reck.

Die neuen Energieanbieter, die gerade den Stadtwerken und anderen „Platzhirschen“ eine Ausbremsung des Wettbewerbs vorwerfen, begrüßten hingegen die Neuregelung. „Der Wechsel zu einem seriösen neuen, Anbieter wird dadurch noch einfacher und problemloser möglich sein als bisher“, sagte Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbands Neuer Energieanbieter (BNE), der 35 Mitgliedsunternehmen vertritt.

Diese Versorger betreiben kein eigenes Netz betreiben und fordern gerade auch auf kommunaler Ebene, wo viele Stadtwerke den Markt dominieren, mehr und fairen Wettbewerb. „Wer die Ratschläge der örtlichen Verbraucherzentralen zum Anbieterwechsel beachte und eines der TÜV getesteten Internet-Vergleichsportale nutze, der sei beim Anbieterwechsel auf der sicheren Seite“, betonte Busch.