Die Affäre um zwei Polizeipräsidenten und zwei hochrangige Beamte der Polizeihochschule ist für Innenminister Thomas Strobl ausgestanden.
Am Ende ist nur derjenige der Schuldige, der alles angeblich auf Druck von „ganz oben“ ausgeführt haben soll: Ein 58-jähriger Polizeibeamter und Leiter eines Teil-Instituts an der Hochschule der Polizei ist nach Auffassung der Stuttgarter Staatsanwaltschaft mit einem Strafbefehl wegen gemeinschaftlicher Falschbeurkundung im Amt zu bestrafen. Nach Informationen unserer Zeitung wurde dagegen das Verfahren gegen einen Polizeipräsidenten, ein Polizeivizepräsidenten und einen vorgesetzten Institutsleiter der Hochschule, die ihn nach ursprünglichem Verdacht angestiftet haben sollen, von der Staatsanwaltschaft eingestellt.
Damit ist für die Staatsanwaltschaft die Affäre um einen Polizeianwärter, dessen Zeugnis nach einem gescheiterten 5000-Meter-Prüfungslauf manipuliert worden war, um ihn nicht durchfallen zu lassen, juristisch vorerst beendet. Der eigentlich gescheiterte Polizeioberkommissar hatte bei der Prüfung am 24. Juni 2024 die Zeitvorgabe um vier Sekunden verfehlt. Nachträglich waren die Daten um acht Sekunden geschönt worden – nach Überzeugung der Strafverfolger von dem 58-jährigen Ausbildungsleiter. Er soll das Zeugnis am Computer abgeändert haben – mit neuer Zeit und neuem Vermerk „erfüllt“.
Welche Rolle spielten Polizeipräsidenten?
Alles aus reinem Eigennutz? Der im August 2024 bekannt gewordene Vorgang wurde zu einem Politikum – und vor allem für Landesinnenminister Thomas Strobl (CDU) und Landespolizeipräsidentin Stefanie Hinz äußerst unangenehm. Denn bei dem Vorgang sollen ausgerechnet ein Polizeipräsident aus Nordwürttemberg und ein Polizeivizepräsident eine Rolle gespielt haben, die Strobl zuvor in höchsten Tönen als „Top-Polizisten“ mit „herausragenden Führungsqualitäten“ in ihre Ämter eingesetzt beziehungsweise für ein neues Präsidentenamt vorgesehen hatte.
Der eine konnte seinen Posten in Konstanz nicht antreten. Der andere hatte seine Probezeit nicht bestanden und wurde an seinem Dienstort nur noch als „Leiter des Polizeipräsidiums“ tituliert. Einer soll sich für den jungen Polizeianwärter eingesetzt und bei den mitbeschuldigten Führungskräften dafür eingesetzt haben, ob man nicht angesichts der drohenden Entlassung des Nachwuchsbeamten tätig werden könnte. Dieses Verfahren hat die Staatsanwaltschaft nun aber eingestellt, nach Paragraf 170 der Strafprozessordnung. Auf Nachfrage erklärt Staatsanwaltssprecherin Stefanie Ruben dazu: „Den Beschuldigten konnte ein strafbares Verhalten nicht mit einer zur Anklageerhebung ausreichenden Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden.“ Das Verfahren gegen eine Tarifbeschäftigte wurde wegen geringer Schuld eingestellt.
Was droht dem nun einzigen Beschuldigten?
Die Manipulation war Mitte August 2024 bei der Bürgerbeauftragten Beate Böhlen angezeigt worden. Das Landespolizeipräsidium informierte die Staatsanwaltschaft am 30. August. Innenminister Strobl beendete allerdings das Beförderungsverfahren für einen der Beschuldigten zum Polizeipräsidenten nicht. Auf Vorhalt im Innenausschuss des Landtags verwies er auf ermittlungstaktische Gründe.
Wie hoch der Strafbefehl ausfällt, der beim Amtsgericht Böblingen beantragt wurde, darüber gibt es von der Staatsanwaltschaft keine Angaben. Nach Informationen unserer Zeitung soll es sich um 120 Tagessätze handeln – damit wäre der Beschuldigte vorbestraft und die Schwelle zum Eintrag ins Führungszeugnis weit überschritten. Mit Folgen auch für die berufliche Laufbahn. Der Beschuldigte hat die Möglichkeit, Einspruch zu erheben und den Fall in einer öffentlichen Verhandlung im Amtsgericht Böblingen klären zu lassen.