Der Brettener Nabu-Chef Norbert Fleischer (links) und der Landesvorsitzende Johannes Enssle müssen tatenlos zusehen, wie die alte Streuobstwiese abgeholzt wird. Foto: /Nabu BW

Streuobstwiesen stehen unter besonderem Schutz. Trotzdem müssen sie immer wieder neuen Baugebieten weichen – so wie in Bretten. Der Nabu spricht von einem besonders dreisten Fall.

Eine Motorsäge heult auf. Späne fliegen. Dann drückt ein Bagger den 100 Jahre alten Birnbaum von seinem Stumpf, sodass er quietschend zu Boden fällt. „Ich finde das zum Kotzen“, sagt der Nabu-Landeschef Johannes Enssle, der dem Treiben sichtlich erregt zusieht. Erst nach Stunden können die Umweltschützer eine richterliche Verfügung vorlegen. Da haben die Arbeiter schon ganze Arbeit geleistet. Von 40 Bäumen dieser Streuobstwiese in den Herrgottsäckern bei Bretten ist nur einer übrig geblieben.

 

Trotz Widerspruchs und Eilantrag hätten das Karlsruher Landratsamt und die Stadt Bretten Fakten geschaffen und einen wertvollen Lebensraum für seltene Vogel- und Fledermausarten plattgemacht. „Das ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten“, sagt Enssle und spricht von einem „seltsamen Pingpongspiel“, mit dem die beiden Behörden die Naturschützer förmlich ausgetrickst hätten.

Der OB hält die Kritik für überzogen

Um den laufenden Eilantrag des Nabu gegen die Fällung auszuhebeln, habe die Stadt beim Landratsamt den Sofortvollzug beantragt. Kurz vor dem Wochenende sei der Antrag eingereicht und am Montag schon genehmigt worden. Dann verlangsamte sich das Tempo plötzlich wieder. Die Mitteilung an den Nabu als Verfahrensbeteiligten ging nicht digital, sondern auf dem Postweg raus – und brauchte glatt sieben Tage. Eigentlich hätte er gegen den Sofortvollzug Widerspruch einlegen können. Doch da heulten die Motorsägen schon.

Der Brettener Oberbürgermeister Martin Wolff (parteilos) nannte die Kritik von Nabu und BUND „völlig überzogen“. Er sei „total konsterniert“. Natürlich habe man sich vorbereitet, als man den Sofortvollzug beantragt habe. Von Tricksereien könne aber keine Rede sein. „Wenn die gelbe Post nicht so schnell ist, ist das nicht unser Fehler.“ Auch das Landratsamt sprach von einer Unterstellung. „Wir sind rechtlich verpflichtet, Schriftstücke elektronisch entgegenzunehmen, aber nicht verpflichtet, auf gleichem Wege zu kommunizieren“, sagte ein Sprecher. Oftmals sei eine digitale Kommunikation von Verfügungen im Umweltrecht auch nicht ausreichend. Ob dies auch hier der Fall war, sagte der Sprecher nicht.

Das örtliche Gewerbe braucht Platz

Die Streuobstwiese gehört zu einer seit mehreren Jahren geplanten Erweiterung des Industriegebiets Gölshausen. „Unsere Gewerbebetriebe haben dringenden Bedarf, und wir können nichts anbieten. Das ist für eine Große Kreisstadt fast tödlich“, sagte Wolff. „Warten wir ab, wie das Gericht entscheidet.“ Der Nabu hat mittlerweile juristische Mittel gegen die Rodung eingelegt. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe will noch vor Weihnachten entscheiden, wie es auf der Streuobstwiese, auf der nun nur noch ein einsamer Apfelbaum steht, weitergeht.

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Für Nabu und BUND ist der Fall ein Beleg, dass der vor zwei Jahren nach dem Volksbegehren „Rettet die Bienen“ eingeführte besondere Schutz der Streuobstwiesen nicht greift. „Leider stellen wir landauf landab fest, dass die Landratsämter in Baden-Württemberg den gesetzlichen Schutz der Streuobstwiesen nicht richtig umsetzen“, sagte die BUND-Landesvorsitzende Sylvia Pilarsky-Grosch. Eigentlich dürfte nur noch in absoluten Ausnahmefällen eine Streuobstwiese abgeholzt werden. „Ausnahmegenehmigungen scheinen aber eher die Regel zu sein“, sagte Enssle.

Auch das Umweltministerium beobachtet den Fall

Ein Sprecher des Stuttgarter Umweltministeriums erklärte, seit dem Inkrafttreten des neuen Paragrafen hätten die Landratsämter landesweit 60 Ausnahmegenehmigungen erteilt. Viele Vorhaben seien wegen Widersprüchen aber noch nicht umgesetzt worden. „Hier müssen die Gerichte entscheiden.“ Mit einem Erlass habe man das Gesetz noch einmal präzisiert. In Bretten müsse der Sachverhalt nun aufgeklärt werden. „Sollte hier eine bewusste Umgehung des Rechtsschutzes des Nabu vorliegen, so ist das eine Umgehung des Rechtsstaatsprinzips und wäre daher ein schwerer Verstoß, der auch Konsequenzen für alle Beteiligten nach sich ziehen würde.“ Auch das sei allerdings Sache der Justiz.

Auch das Landratsamt hat kein schlechtes Gewissen

„Wir halten uns an Recht und Gesetz“, sagte der Sprecher des Karlsruher Landratsamts. In Bretten habe man die Interessen des Naturschutzes mit der Planungsentscheidung der Stadt abwägen müssen. Der Wegfall der Streuobstwiese werde durch die Ausweisung einer neuen, größeren Fläche ausgeglichen. Seit 2020 habe man noch eine weitere Genehmigung zur Abholzung einer Streuobstwiese erteilt. In einem anderen Fall stehe eine Entscheidung noch aus. Fälle, in denen die Beseitigung einer Streuobstwiese untersagt wurde, nannte das Landratsamt auf Nachfrage nicht.

Das Gesetz ist eindeutig

Verbot
Nach Paragraf 33a des seit Juli 2020 geltenden Naturschutzgesetzes sind Streuobstwiesen mit einer Fläche von mindestens 1500 Quadratmetern zu erhalten. Sie dürfen nur mit Genehmigung in eine andere Nutzungsart umgewandelt werden. Die Genehmigung soll versagt werden, wenn die Erhaltung des Streuobstbestands im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt, insbesondere wenn der Streuobstbestand für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder für den Erhalt der Artenvielfalt von wesentlicher Bedeutung ist.

Ausgleich
Umwandlungen von Streuobstbeständen im Sinne des Absatzes 1 sind auszugleichen. Der Ausgleich erfolgt vorrangig durch eine Neupflanzung innerhalb einer angemessenen Frist, heißt es in Absatz 3 des Paragrafen. Allerdings werden in der Regel keine versiegelten, sondern landwirtschaftlich genutzte Flächen dafür herangezogen.