Die Grünen in Herrenberg fordern eine Kastrationspflicht für Freigänger und Streuner (Symbolbild). Foto: picture alliance/dpa

Herrenbergs Grüne wollen die Vermehrung verwahrloster Katzen stoppen und die im Schönbuch nachgewiesen Wildkatze schützen. Der Antrag erhält prominente Untersützung.

Die Grünen-Fraktion im Herrenberger Gemeinderat fordert eine kommunale Katzenschutzverordnung und hat einen entsprechenden Antrag bei der Stadt eingereicht. Als Begründung dafür nennt sie unter anderem den Nachweis einer reinrassigen Wildkatze im Schönbuch bei Herrenberg.

 

Denn aus Sicht des Artenschutzes besteht die Gefahr, dass sich Wildkatzen mit Hauskatzen vermischen und die streng geschützte Tierart genetisch langsam ausstirbt. Unterstützung bekommt der Antrag daher unter anderem von der Landestierschutzbeauftragen, der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg sowie von NABU und BUND.

Voraussetzungen um Verordnung einzuführen

Kernpunkte der Verordnung wären laut Grünen-Fraktion die Kennzeichnung- und Registrierungspflicht sowie die Kastrationspflicht für Katzen mit Zugang zum Freien und die Möglichkeit, Fundtiere nach 48 Stunden durch den Tierschutzverein kastrieren zu lassen. „Mit einer Katzenschutzverordnung können Gemeinden langfristig die Katzenpopulation kontrollieren und somit vorbeugenden Tierschutz leisten“, heißt es in dem Antrag.

Jäger Manuel Scheible hat die Wildkatze zuerst entdeckt – daher wurde sie „Manu“ getauft. Foto: Manuel Scheible

Um eine Katzenschutzverordnung einzuführen, müssen demnach bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählt der „lokale Nachweis einer Katzenproblematik“, also beispielsweise Streuner, die sich unkontrolliert vermehren und um die sich niemand kümmert.

Die Grünen verweisen in ihrem Antrag auf einen Fund von 17 Katzen auf einem Hof in Kuppingen in diesem Jahr, die von Tierschützern gefangen und später kastriert worden seien. Im Jahr 2024 seien bei einer Fangaktion in Oberjesingen 27 Katzen, darunter 20 Kitten, entdeckt worden.

Hybridrate in Baden-Württemberg besonders hoch

Noch mehr Gewicht verleihen dürfte dem Antrag der jüngst erbrachte genetische Nachweis einer Wildkatze im Schönbuch bei Herrenberg. In einem zustimmenden Plädoyer für den Antrag bezeichnen Naturschutzvereine, Tierschützer und Forschungseinrichtungen, diesen Nachweis als „Glücksfall“.

Gerade in Baden-Württemberg sei die Hybridrate bei nachgewiesenen Wildkatzen besonders hoch. In manchen Gegenden liege sie über 50 Prozent. „Das heißt, die ohnehin sehr seltenen Europäischen Wildkatzen paaren sich aufgrund von Partnermangel mit nicht kastrierten Hauskatzen“, so das Plädoyer. Häuften sich die Paarungen zwischen den zwei Arten, könne der Bestand der Europäischen Wildkatze immer mehr zurückgehen, „unter Umständen bis zum völligen Verschwinden.“

Wer die Unterzeichner des Plädoyers sind

Da eine Katzenschutzverordnung Sache der Städte und Gemeinden ist, richten sich Unterzeichner nicht nur an Herrenberg, sondern fordern alle Anrainerkommunen rund um den Schönbuch dazu auf, eine Katzenschutzverordnung zu verabschieden.

Das Plädoyer haben unter anderem Andrea Lehning, Referentin für Wildkatzenschutz und Wald vom BUND-Landesverband, Alexandra Ickes, Referentin für Artenschutz, beim NABU-Landesverband, Julia Stubenbord, Landestierschutzbeauftragte in Baden-Würrtemberg und Sabrina Streif, Wildtiermonitoring und –genetik der Forstlichen Versuchs- und Landesanstalt Baden-Württemberg, unterzeichnet.

Unabhängig davon hatte Landrat Roland Bernhard bereits vor einem guten Jahr für die flächendeckende Einführung von Katzenschutzverordnungen im Kreis geworben. Sollte der Herrenberger Gemeinderat eine solche beschließen, wäre sie nicht die erste im Kreis. So gibt es beispielsweise bereits in Aidlingen, Hildrizhausen, Nufringen, Schönaich, Waldenbuch, Bondorf und Deckenpfronn entsprechende Regelungen. Vor der Sommerpause hat auch der Böblinger Gemeinderat nach einigen Diskussionen eine Katzenschutzverordnung beschlossen.