Salz darf beim Streuen nicht zum Einsatz kommen. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

In Stuttgart müssen werktags die Gehwege bis um 7 Uhr von Schnee und Eis geräumt sein. Doch es gibt noch weitere Regeln, die man kennen sollte.

Stuttgart - Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund ums Streuen und Schippen.

Wann muss was geräumt oder gestreut werden?

Gehwege müssen bei Schnee- und Eisglätte montags bis freitags bis um 7 Uhr, Samstags bis 8 Uhr sowie Sonntags und Feiertags bis 9 Uhr geräumt und gestreut sein. Kommt es tagsüber darüberhinaus zu Schnee- und Eisglätte, muss unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, geräumt und gestreut werden. Diese Pflicht gilt jeweils bis 21 Uhr. Für die Gehwege sind die Straßenanlieger zuständig, also die Eigentümer, Besitzer, Mieter und Pächter von Grundstücken an Straßen, die auch als Gemeinschaft sicherstellen müssen, dass die Räum- und Streupflichten erfüllt werden. Es muss ein Weg von 1,50 Meter Breite freigehalten werden. Dies gilt auch für Treppen, Fuß- und Verbindungswege sowie in Straßen ohne Gehweg und in Spielstraßen. Dazu gehören ebenso die Zugänge zu den Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel sowie die Haltebereiche zu Schulbussen. Schnee und Eis muss auf dem jeweiligen Gehweg angehäuft werden. Wenn der Platz nicht mehr ausreicht, am Rand der Fahrbahn. Keinesfalls darf Schnee und Eis auf die Fahrbahn geworfen werden.

Was darf zum Streuen verwendet werden?

Salze und andere auftauende Stoffe sind in Stuttgart verboten. Ein Verstoß kann mit bis zu 500 Euro bestraft werden. Verwendet werden dürfen abstumpfende Materialien wie Sand, Splitt, Asche oder Granulat. Produkte mit dem blauen Umweltzeichen sind frei von Salz, organischen Bestandteilen und anderen umweltschädlichen Beimengungen. Vor dem Streuen sollen Schnee und Eis mit Besen, Schippe oder Schaufel entfernt werden. Splitt darf den Winter über auf den Gehwegen liegen bleiben, erst im Frühjahr muss dieser entfernt werden. Er kann dann am Straßenrand aufgehäuft werden, wo er dann von den städtischen Diensten beseitigt wird. Allerdings darf er nicht in Kanaleinläufe gelangen. Bei längeren frostfreien Phasen wird empfohlen, Splitt aufzukehren, zu lagern und bei Bedarf wieder zu verwenden.

Wer räumt den Schnee auf den Straßen weg?

In Stuttgart übernimmt der Eigenbetrieb AWS von Anfang November bis Ende März die Wienterdienstverflichtung. Er ist verantwortlich für 1410 Straßenkilometer, von denen etwas mehr als 1000 Kilometer in drei Dringlichkeitsstufen eingeteilt sind. Sind diese geräumt, beziehungsweise gestreut, kümmert sich der AWS um die restlichen etwa 380 Kilometer.

Hier handelt es sich um so genannte ebene Wohnstraßen, die auf gefährliche Stellen hin untersucht werden (scharfe Kurven, Einmündungsbereiche) und dann entsprechend behandelt werden. Außer Straßen gehören zum Aufgabenbereich der AWS noch Parkplätze, städtische Gehwege, Fußgängerzonen, Plätze, Unterführungen oder Wege in Parkanlagen. Verwendet wird die so genannte Feuchtsalzstreuung auf der Basis von Natriumchlorid.