Eine mit Trinkwasser gefüllte Wasserkammer. Foto: dpa/Sebastian Kahnert

Nach einer monatelangen coronabedingten Verhandlungspause ging an diesem Nachmittag das laufende Güteverfahren zwischen Netze BW und der Stadt um den Rückkauf des Stuttgarter Wassernetzes in die nächste Runde.

Stuttgart - „Patt“ ist das Wort, das am Freitag vor Saal 153 des Stuttgarter Landgerichts immer wieder fällt, als nach mehr als einstündiger Verhandlung auf Bitten des Vorsitzenden Richters der 15. Zivilkammer die beiden Streitparteien den Gerichtssaal verlassen, um sich zu beraten. Nach einer monatelangen coronabedingten Verhandlungspause ging an diesem Nachmittag das laufende Güteverfahren zwischen Netze BW und der Stadt um den Rückkauf des Stuttgarter Wassernetzes in die nächste Runde. Seit nunmehr fast acht Jahren ist die Klage des Rathauses gegen die EnBW-Tochter anhängig. Sie zielt darauf ab, dass das Unternehmen das Wassernetz an die Stadt rückübertragen muss, weil die Konzession zum Betrieb des Netzes Ende 2013 ausgelaufen war.

Ein klassisches Patt

Dass überhaupt prozessiert werden muss, nachdem ein Bürgerbegehren vor zehn Jahren den Rückkauf des Netzes verlangt hatte, ist einem Versäumnis geschuldet: Denn was im Falle einer auslaufenden Konzession mit den vielfältigen Anlagen des Wassernetzes, das die Stadt einst als Bestandteil eines riesigen Aktienpakets an die EnBW veräußert hatte, geschieht, ist nirgends vertraglich geklärt. Geschweige denn, zu welchen Konditionen es gegebenenfalls rückübertragen wird. Die zwangsläufige Folge dieses Zustands: Sollte irgendwann auch die derzeit geltende Interimslösung enden, stehen Stadt und Netze BW vor einem Dilemma. „Dann darf Netze BW das Wassernetz nicht mehr betreiben, und die Stadt, die es betreiben darf, hat das Netz dazu nicht“, mahnte Richter Schendzielorz. Ein klassisches Patt. Erschwerend hinzu käme, dass nach Ansicht des Gerichts auch ein rechtsgültiges Urteil darüber, ob der bisherige Betreiber verpflichtet ist, das Wassernetz an die Stadt zu übertragen, die verfahrene Situation nicht grundlegend verbessert. Wie das Urteil nach dem Gang durch die Instanzen auch ausfalle, die Parteien müssten sich so oder so auf eine Rückkaufsumme einigen. Stadt und Netze BW sollten sich deshalb, so appellierte das Gericht, unbedingt noch einmal darüber beraten, ob nicht doch die Bereitschaft für ein letztes Gespräch am Verhandlungstisch bestehe.

Einigung gelang acht Jahre nicht

Der Appell blieb nicht folgenlos: „Wir greifen den richterlichen Hinweis noch einmal auf“, erklärte Finanzbürgermeister Thomas Fuhrmann, der am Freitag gemeinsam mit Anwalt Christian Stenneken die Interessen der Stadt vor der Kammer vertrat. Und auch Netze-Geschäftsführer Christoph Müller zeigte sich verhandlungsbereit, weil selbst ein gewonnener Prozess das eigentliche Problem nicht aus der Welt schaffe: „Wir müssen irgendwann eine Einigung mit der Stadt Stuttgart finden“, betonte Müller.

Ob eine neuerliche Verhandlungsrunde um den Kaufpreis tatsächlich den Durchbruch bringen kann, nachdem eine Einigung acht Jahre lang nicht gelungen war, wollten beide Parteien nicht abschätzen. Den zuletzt vom Gericht 2018 genannten Preisvorschlag von 348 Millionen Euro war der Stadt jedenfalls bislang deutlich zu hoch und Netze BW zu niedrig.

Kein rechtlicher Anspruch auf Fernwärmenetz

Dass nun überhaupt Bewegung in die Sache kommt, ist möglicherweise einem Urteil des Oberlandesgerichts vom März dieses Jahres geschuldet, bei dem es um die Rückübertragung des Fernwärmenetzes ging. Das OLG hatte damals bestätigt, dass die Stadt keinen rechtlichen Anspruch auf Herausgabe des Fernwärmenetzes hat. Die Zivilkammer des Landgerichts unter Vorsitz von Bernd Schendzielorz brachte nun am Freitag zum Ausdruck, dass sie in dem Urteil Parallelen erkennt. Die bisherige vorläufige Rechtsauffassung der Kammer, nach der ein Übertragungsrecht der Stadt besteht, sei deshalb „nicht mehr die gleiche wie zuletzt“, so der Richter.

Mit der Einigung, sich erneut an den Verhandlungstisch zu setzen, endete auch das Güteverfahren. Sollten sich die Parteien nun wieder nicht verständigen, wird im sogenannten Streitigen Verfahren weiterverhandelt. Einige informierte Bürger, die den Prozess seit Jahren verfolgen, forderten indes eine ganz andere Lösung: Sie glauben weder an eine gütliche Einigung der Streitparteien noch an einen juristischen Ausweg aus dem Konflikt, sondern verlangen ein Machtwort aus der Landespolitik.