Bünyamin (li.) und Mahmut Karagöz unter dem Corpus Delicti: Die Brücke ragt in das Grundstück der Firma. Foto: EZ/Roberto Bulgrin

Beim Bau der Mettinger Brücke in Esslingen unterlief den Brückenbauern ein haarsträubender Fehler. Die Stadt Esslingen und der Geschädigte müssten nun eine Lösung finden – die ist aber nach wie vor nicht in Sicht.

Im September des vergangenen Jahres wurde in Esslingen die Mettinger Brücker wieder eröffnet. Rund 27 Millionen Euro wurden in zweieinhalb Jahren Bauzeit investiert. Doch den Brückenbauern unterlief ein gravierender Fehler. Sie überbauten das Grundstück der Firma BK Abbruch & Erdbau. Es gab mehrere Versuche, eine Einigung zwischen Stadt und Unternehmen zu finden, doch jetzt steht wohl fest: Ein Gericht wird entscheiden müssen. Die Klage liegt beim Landgericht. Einen Termin gibt es indes noch nicht, teilte der Geschäftsführer des Unternehmens, Mahmut Karagöz, am Freitag mit.

 

Dabei hatte es laut Karagöz nach der Veröffentlichung des Bauskandals in unserer Zeitung noch einen Vermittlungsversuch gegeben, an dem unter anderem Oberbürgermeister Matthias Klopfer und Baubürgermeister Hans-Georg Sigel teilnahmen – vergeblich. Eine außergerichtliche Einigung kam auch hier nicht zustande. Stattdessen tauchte aber, so Karagöz, ein Planungsdokument auf, das beweisen soll, dass schon mit dem Überbau auf privates Gelände geplant wurde, es sich also um keinen Fehler, sondern um eine bewusste Entscheidung handelt. Wenn das so ist, könnte das große Auswirkungen auf den Richterspruch haben. Denn die Stadt Esslingen räumte bislang ein, dass es einen Baufehler gibt, allerdings wurde stets beteuert, dass dieser unabsichtlich geschehen sei.

Es geht um mehrere Betonnasen, auf denen Lampen stehen. Sie ragen in drei Meter Höhe auf insgesamt fünf Quadratmetern Fläche in das Grundstück der Firma hinein. Um die Sache außergerichtlich aus der Welt zu schaffen, bot die Stadt eine jährliche „Überbaurente“ in Höhe von 49 Euro an oder alternativ 1400 Euro für den Kauf der überbauten Fläche. Karagöz lehnte dieses Angebot ab. Der Streitwert vor dem Landgericht ist mit 10 000 Euro angegeben.