Wenn Eltern sich trennen, folgt die Entscheidung, wo die Kinder ihren Lebensmittelpunkt haben. Im Wechselmodell gibt es zwei gleichberechtigte Wohnorte. Foto: dpa

Die Politik streitet, ob der Wechsel zwischen den Eltern für Trennungskinder zur Regel werden soll. Die Liberalen haben im Bundestag ihren Antrag dafür abgegeben, die Linke hält dagegen. Voran ging ein Gerichtsurteil.

Stuttgart - Wenn sich in Deutschland Eltern trennen, bleiben die Kinder meist bei der Mutter. Die Väter zahlen im Idealfall Unterhalt und haben – wenn dem keine zwingenden Gründe wie Missbrauch oder Misshandlung entgegenstehen – ein Umgangsrecht. Sie können ihre Kinder in der Regel jedes zweite Wochenende sehen und einen Teil der Ferien mit ihnen verbringen.

Die Auffassung, die Mutter betreut, der Vater bezahlt, ist aus Sicht vieler Väter nicht mehr zeitgemäß. Initiativen wie der Verein Väteraufbruch mit Sitz in Stuttgart machen sich für das Wechselmodell stark, das hierzulande dann praktiziert wird, wenn sich die Eltern darauf einigen können. Die Kinder sind dann paritätisch „aufgeteilt“, leben abwechselnd beispielsweise eine Woche bei der Mutter, eine Woche beim Vater. Befürworter wie Reinhard Rode, Gründer der bundesweiten Trennungskinder-Initiative „Papa Auch“, argumentieren, dass ohne eine annähernd hälftige Aufteilung die Bindung zu einem Elternteil leide: „Ein Wochenend-Vater ist kein vollständiger Vater.“

Der Verband der Alleinerziehenden warnt vor den Folgen

Bis vor Kurzem bestand (auch gerichtlich) insbesondere mit Blick auf das seelische Wohl des Kindes die Auffassung, dass ein Wechselmodell nur dann beschlossen wird, wenn beide Eltern einverstanden sind. Eine Anordnung gegen den Willen der Eltern birgt unter anderem die Gefahr, dass alltägliche Herausforderungen zu permanenten Auseinandersetzungen führen, die dem Kind zusetzen. So warnen der Deutsche Kinderschutzbund, die Deutsche Liga für das Kind und der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) davor, das Wechselmodell zur Regel zu machen. Das Modell könne nur gelingen, wenn das Kind schon vor der Trennung eine gute Bindung zu beiden Elternteilen habe und es selbst wünsche. Auch müssten die Wohnungen nahe beieinanderliegen, damit es nicht aus seinem Umfeld gerissen werde.

„Als gesetzliches Leitmodell für alle Familien eignet es sich nicht, auch wenn es im Einzelfall eine gute Lösung darstellen kann“, sagt Erika Biehn, VAMV-Bundesvorsitzende. Bei einem Wechselmodell müssen Eltern trotz Trennung eng kooperieren und konstruktiv kommunizieren. Sie müssen ausreichende finanzielle Mittel für die teurere Betreuung des Kindes in zwei Haushalten haben und sollten idealerweise in räumlicher Nähe wohnen. Eine repräsentative Befragung von Trennungseltern im Auftrag des Familienministeriums habe gezeigt: Für über die Hälfte kommt ein Wechselmodell nicht infrage, weniger als acht Prozent praktizieren es. Jene, die es praktizieren, haben ähnliche Vorstellungen in Erziehungsfragen und erlebt, dass Absprachen funktionieren. „Diese Voraussetzungen lassen sich nicht per Gesetz verordnen“, betont Biehn.

Der Bundesgerichtshof traf eine viel beachtete Entscheidung

Vor einem Jahr hat jedoch der Bundesgerichtshof entschieden, dass Familiengerichte das Wechselmodell grundsätzlich auch gegen den Willen eines Elternteils anordnen können. Die Justizminister des Bundes und der Länder zogen nach: Die Rechtspolitik müsse sich der Diskussion über das „Wechselmodell“ stellen und prüfen, ob und welche gesetzlichen Regelungen dazu geboten seien. Am Donnerstag hat sich der Bundestag erstmals mit dem Für und Wider befasst. Die Liberalen fordern die Einführung des „paritätischen Doppelresidenzmodells“ als Regelfall, die Linke will genau das verhindern.

Nach Erhebungen des Statistischen Bundesamtes wurden 2016 bundesweit rund 162 400 Ehen geschieden, knapp die Hälfte mit minderjährigen Kindern. Davon betroffen waren rund 132 000 Kinder und Jugendliche. Dazu kommen Zehntausende Kinder unverheirateter Paare.