Welcher Staatsbedienstete künftig in die erste oder in die zweite Klasse einsteigen darf, wird mit der Überarbeitung des Reisekostengesetzes neu geregelt. Foto: dpa

Der Wunsch der Beamten, weiterhin erster Klasse Bahn zu fahren, ist verständlich. Effektives Arbeiten ist in der zweiten Klasse kaum möglich. Die geplante Neuregelung des Landesreisekostengesetzes könnte die Ministerien spalten, meint Matthias Schiermeyer.

Stuttgart - Mehr als 17 Milliarden Euro gibt das Land Baden-Württemberg pro Jahr für sein Personal aus. Gemessen an dieser immensen Summe hat die Frage, ob die Beamten und Tarifbeschäftigten des Landes von der ersten in die zweite Klasse der Bahn umsteigen sollen, begrenzte finanzielle Auswirkungen. Nebensächlich ist das Vorhaben der Landesregierung aber nicht, weil es alte Reflexe weckt: Die Beamten fühlen sich wieder einmal von den regierenden Grünen gegängelt – während sich viele andere, die nicht im öffentlichen Dienst stehen, erneut über Privilegien der Staatsbediensteten aufregen.

Beide Seiten können ja auch etliche Argumente für ihre Haltung anführen. Doch in diesem Fall sollte man zunächst nüchtern festhalten: Zugfahren ist in Stoßzeiten wirklich kein Vergnügen mehr. Dienstliche Geschäfte lassen sich in der zweiten Klasse praktisch nicht verrichten – zu eng, zu laut, zu miefig. Wer auf seiner Bahnreise effektiv arbeiten will, muss in der ersten Klasse einsteigen.

Da droht eine neue Neiddebatte

Umgekehrt gibt es sehr wohl Staatsdiener, die den Vorteil des Landesreisekostengesetzes im Übermaß ausnutzen. Und da die Steuergelder aller Bürger dafür ausgegeben werden, kann eine Überprüfung der Regeln nicht schaden. Signalisiert wird: Übertreibt es nicht!

Ob es allerdings hilfreich ist, wenn die Ministerien künftig in Eigenregie darüber entscheiden, sei dahingestellt. Konkret bedeutet dies wohl, dass das Justizministerium eine lockere Regelung für seine standesbewussten Beamten und Juristen finden wird. Derweil muss das Finanzministerium als Sparressort strengeren Maßstäben gerecht werden. Wie restriktiv gehen das Kultus- und das Innenministerium vor? Wenn jeder nach Gusto verfährt, droht eine neue Neiddebatte – diesmal mitten in der Landesverwaltung.