Hinterlassen Eltern ihren Kindern eine Immobilie, gibt es zum Beispiel oft Streit darüber, ob man es behält oder verkauft. Foto: Adobe Stock/Pavliuk

Vor allem wenn Geschwister gemeinsam erben, endet das oft in erbittertem Streit. Mit einem Testament lässt sich vorbeugen.

Stuttgart - Das Elternhaus auf der Schwäbischen Alb steht leer. Die beiden Kinder haben es geerbt. Gemeinsam. „Warum verkaufen oder vermieten?“, fragt der Bruder. „Ich brauche das Geld nicht. Und so ist es angelegt!“ – „Warum behalten und verfallen lassen?“, fragt die Schwester. „Ich könnte mit dem Geld etwas Besseres anfangen.“

 

So geht das nun seit bald 20 Jahren. Mal freundlich, meist im Streit diskutieren die Geschwister über ihr Erbe, zu dem auch noch diverse Wiesen und Wälder gehören. Ihre Eltern haben kein Testament hinterlassen, also greift die gesetzliche Erbfolge. Und so bilden die Geschwister eine Erbengemeinschaft: Keiner kann über irgendetwas aus dem Erbe allein verfügen, jede Aktion muss abgestimmt werden. Und solange einer blockiert, passiert nichts.

Nie zuvor wurde in Deutschland so viel Vermögen weitergegeben wie derzeit: Jeder Zweite erbt oder erwartet in den nächsten Jahren eine Erbschaft. Rund 400 Milliarden Euro wechseln da jährlich die Besitzer, hat das Deutsche Institut für Altersvorsorge ausgerechnet. Zu jedem zweiten Erbe gehört eine Immobilie.

Fast ein Drittel der Erbfälle führt zu Konflikten

Kein Wunder, dass bei so viel Geld auch heftig gestritten wird: Fast ein Drittel der Erbfälle führt zu Konflikten in der Familie. Vor allem dann, wenn Erbengemeinschaften im Spiel sind. „Je mehr Köpfe zusammen erben, umso weniger gibt es für jeden Einzelnen“, sagt Christiane Wempe, freie Dozentin für Entwicklungspsychologie mit Schwerpunkt Familienpsychologie und Psychotherapeutin.

Hinzu kommt, dass eine Erbengemeinschaft ohne Testament unter Geschwistern auf den ersten Blick zwar höchst gerecht erscheint: weil alles zu genau gleichen Teilen zwischen den Kindern aufgeteilt werden muss. „Aber Bedürfnisse, Lebensentwürfe und Erwartungen von Geschwistern sind eben verschieden“, sagt Familienpsychologin Christiane Wempe. So hängt ein Kind vielleicht emotional sehr am Elternhaus, das andere kann es nicht schnell genug zu Geld machen.

Und selbst wenn Eltern das Verhältnis zu ihren Kindern und das der Kinder untereinander als sehr harmonisch empfinden, sollten sie bei einer Erbengemeinschaft vorsichtig sein. „Geschwisterbeziehungen sind die ambivalentesten Beziehungen überhaupt“, sagt Psychologin Christiane Wempe.

Alte Konflikte spielen eine Rolle

Auf der einen Seite gebe es eine große Nähe. Auf der anderen Seite stehe von Anfang an der Wettkampf um die Aufmerksamkeit der Eltern, ein ständiges Vergleichen und Konkurrieren – und sich ungleich behandelt fühlen. „All das sowie Familienrollen aus der Vergangenheit und ungeklärte Konflikte spielen bei der Erbschaft plötzlich wieder eine Rolle“, sagt Sabine Kauß, Rechtsanwältin und Mediatorin bei der Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation aus Heidelberg.

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Beim Geschwisterpaar mit dem geerbten Haus auf der Schwäbischen Alb war der Konflikt eigentlich programmiert. Schon zu Lebzeiten der Eltern gab es immer wieder Streitereien, die Lebensentwürfe von Bruder und Schwester waren sehr unterschiedlich.

Nach der Erbschaft gab es Jahre, da wechselten die beiden kaum mehr ein Wort miteinander. Die Schwester war mehrmals kurz davor, alles einem Anwalt zu übergeben, um endlich etwas von ihrem Erbanteil zu haben. Bis heute hat sie diesen Schritt nicht gewagt: „Er ist eben einfach mein Bruder.“

Experten wie die Familienpsychologin Christiane Wempe raten eher davon ab, wegen Erbstreitigkeiten gleich einen Anwalt aufzusuchen. Der Grund: „Anwälte wollen für ihren Mandanten das Maximum herausholen und das verschärft Konfliktlinien eher, als dass sie abgemildert werden“, sagt Christiane Wempe.

Nicht warten bis sich die Fronten verhärten

Sie hält eine Erbmediation für die bessere Lösung, und zwar so früh wie möglich. „In den seltensten Fällen einigt man sich nur dadurch, dass man Zeit vergehen lässt. Meist verhärten sich die Fronten mit den Jahren eher und machen eine Mediation irgendwann unmöglich.“

Den wachsenden Bedarf, Familienstreitigkeiten rund ums Erbe außergerichtlich zu klären, hat auch die Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation erkannt und kürzlich extra eine Fachgruppe Erbmediation ins Leben gerufen. Ihr gehört auch die Heidelberger Rechtsanwältin Sabine Kauß an. „Noch ist die Mediation zur Klärung von Konflikten rund ums Erbe wenig bekannt und deshalb eskalieren die Streitigkeiten leider in vielen Fällen noch“, sagt Sabine Kauß.

Klienten, die den Weg in die Mediation finden, ersparen sich dadurch nicht nur die vielfach teuren Kosten für den anwaltlichen Weg und langwierige Gerichtsprozesse. Sie erhalten häufig auch ihre Geschwisterbeziehung. „Wir versuchen herauszuarbeiten, was den einzelnen Beteiligten wichtig ist, welche Gründe sie für ihre Position haben. Vieles hören die Beteiligten voneinander in der Mediation zum ersten Mal“, sagt Sabine Kauß.

Wichtig ist die innere Offenheit

Sind die meist vielschichtigen Bedürfnisse, Beziehungen, Erwartungen und Kränkungen erst einmal ausgesprochen, gelinge es den Beteiligten häufig, sich auf eine neue Art der Kommunikation einzulassen: einander zuhören, auch mal über die Bedürfnisse des anderen nachdenken. Voraussetzung für eine Mediation ist allerdings eine innere Offenheit. Die Beteiligten müssen die Bereitschaft mitbringen, sich einigen zu wollen.

Weniger Erbstreitigkeiten gibt es meist, wenn ein Testament vorliegt. „Es wäre wirklich schön gewesen, wenn meine Eltern sich damit beschäftigt hätten“, sagt die Co-Erbin des Hauses auf der Schwäbischen Alb. Sie ist sich sicher, dass die Eltern nicht gewusst haben, was eine Erbengemeinschaft für ihre Kinder bedeutet. „Sie dachten einfach, so bekommt jeder gleich viel.“

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Auch Familienpsychologin Christiane Wempe hat die Erfahrung gemacht, dass viele Erbengemeinschaften aus Unwissen entstehen. Welche Eltern säen schon gern absichtlich nach ihrem Ableben jahrelange Konflikte unter ihren Kindern?

Trotzdem macht dem Deutschen Institut für Altersvorsorge und Vermögensberatung zufolge bisher nur jeder Vierte ein Testament, in dem klar geregelt ist, wer was erben wird. Für den Familienfrieden wäre es besser, es würden sich mehr Menschen damit beschäftigen – und gegebenenfalls auch zu Lebzeiten mit den Kindern noch über die Inhalte des Testaments sprechen.

Info

Häufige Fehler beim Testament
Gar kein Testament zu hinterlassen, ist in vielen Familien ein großer Fehler. Denn in diesem Fall greift die gesetzliche Erbfolge. Bei mehreren Geschwistern bilden diese eine Erbengemeinschaft und müssen das Erbe gemeinsam verwalten. Sind keine Kinder da, erbt nicht automatisch der Ehepartner alles. Sind noch Eltern oder Geschwister des Verstorbenen da, werden diese auch Teil der Erbengemeinschaft. Ein unverheirateter Lebenspartner ist gar kein gesetzlicher Erbe.

In einem Testament kann man hingegen regeln, wer was bekommen soll – unter Berücksichtigung des gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtteils. Das Testament darf jedoch nicht am Computer erstellt werden, sondern muss handschriftlich verfasst sein – oder von einem Notar geschrieben werden. Auch Ort, Datum und Uhrzeit dürfen nicht fehlen.

Wird der Pflichtteil im Testament vergessen, hat der enterbte Pflichtteilsberechtigte dennoch Anspruch darauf. Der Erbe muss ihm Geld auszahlen. Ist er zum Beispiel Alleinerbe einer Immobilie, kann ihn das in finanzielle Schwierigkeiten bringen – und er muss gegebenenfalls die Immobilie zuerst verkaufen, um an Geld zu kommen.

Wer seinen unverheirateten Lebenspartner im Testament berücksichtigt, sollte ein sogenanntes Rücktrittsrecht vereinbaren. Andernfalls bleibt der Erbvertrag bestehen, auch wenn sich die Partner trennen. Lässt sich ein verheiratetes Ehepaar dagegen scheiden, wird der Erbvertrag automatisch unwirksam.