Hinterlassen Eltern ihren Kindern eine Immobilie, gibt es zum Beispiel oft Streit darüber, ob man es behält oder verkauft. Foto: Adobe Stock/Pavliuk

Vor allem wenn Geschwister gemeinsam erben, endet das oft in erbittertem Streit. Mit einem Testament lässt sich vorbeugen.

Stuttgart - Das Elternhaus auf der Schwäbischen Alb steht leer. Die beiden Kinder haben es geerbt. Gemeinsam. „Warum verkaufen oder vermieten?“, fragt der Bruder. „Ich brauche das Geld nicht. Und so ist es angelegt!“ – „Warum behalten und verfallen lassen?“, fragt die Schwester. „Ich könnte mit dem Geld etwas Besseres anfangen.“