Nils Schmid, Wirtschaftsminister in Baden-Württemberg und Peter Kulitz, Präsident des Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertags Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Die Wirtschaft im Land ist strikt gegen das Bildungszeitgesetz, das 2015 eingeführt werden soll. Es gewährt allen Angestellten jedes Jahr fünf Tage Bildungsurlaub. Nils Schmid und Peter Kulitz über einen Anspruch, den in anderen Ländern gerade mal ein Prozent der Beschäftigten wahrnimmt.

Herr Kulitz, eigentlich wollte ich ein Streitgespräch zum Thema Bildungsurlaub führen, aber so wie es aussieht, können wir jetzt eine Kuschelrunde veranstalten. Der Minister hat ja ein Gesetz ganz nach dem Geschmack der Arbeitgeber auf den Weg gebracht.
Kulitz : Das hier ist längst keine Kuschelrunde – nicht bei diesem Thema. Wir als Vertreter der Wirtschaft sind grundsätzlich gegen ein Bildungszeitgesetz.
Der Minister hat angekündigt, dass betriebliche Weiterbildung mit dem Anspruch auf Bildungsurlaub verrechnet werden kann. Da können Sie sich doch einfach eine neue Maschine kaufen, die Beschäftigten fünf Tage einlernen und damit hat sich das Thema erledigt.
Schmid : So einfach geht das nicht. Die berufliche Weiterbildung kann nur mit der Bildungszeit verrechnet werden, wenn sie nicht rein innerbetriebliche Zwecke verfolgt. Die zeitliche Umsetzung und den Inhalt der Kurse bestimmen die Beschäftigten selbst. Wenn sich ein Mitarbeiter Kenntnisse über ein neues SAP-Modul aneignet, dient das nicht nur der konkreten Tätigkeit in einem bestimmten Unternehmen. Die Kenntnisse sind auch an anderer Stelle in einer anderen Firma hilfreich. Wenn es um die Einweisung in eine Maschine geht, die neu programmiert wird, weil ein neues Modell in die Produktion aufgenommen wird, wäre der Bildungszweck rein innerbetrieblich.
Kulitz : Demnach bringt uns die Klausel wenig. Wir können einem Mitarbeiter nicht verbieten, einen Ehrenamtskurs zu besuchen, wenn er sich dafür mehr interessiert als für unser Weiterbildungsangebot. Und das ist der eigentliche Streitpunkt: Wirtschaftsunternehmen können generell keine Kurse finanzieren, die nicht dem Betrieb, sondern der Allgemeinbildung dienen.
Das überrascht mich zu hören, Herr Kulitz. Sie sind überzeugter ehemaliger Waldorfschüler. Im Leitbild Ihrer Schule steht, es müsse Ziel einer Gesellschaft sein, vielseitig gebildete Menschen zu erziehen, die soziale Verantwortung übernehmen. Genau dies will das Bildungszeitgesetz.
Kulitz : Natürlich unterstütze ich aus voller Überzeugung jedwedes Bildungsbemühen, gerade auch im Sinne eines lebenslangen Lernens. Nur ist es wahrlich nicht Aufgabe der Wirtschaft, die Erweiterung des Horizonts eines ganzen Bundeslands zu finanzieren. Die Firmen im Land befinden sich im internationalen Wettbewerb und müssen sich, angefangen von der „Rente mit 63“, die den Abgang weitaus mehr erfahrener Fachkräfte verursacht als angenommen, über den Bildungsurlaub jetzt auch noch mit einer Anti-Stress-Verordnung befassen. Jedes Jahr kommen weitere Kosten auf die Firmen zu, und die Politik sagt: Die Wirtschaft wird’s schon zahlen.
Schmid : Na ja, Herr Kulitz, das Bildungszeitgesetz ist leider nicht geeignet, das ganze Unheil der Welt auf sich zu nehmen. Wir erfüllen mit dem Gesetz auf zeitgemäße Art und Weise einen völkerrechtlichen Vertrag, den die Bundesrepublik 1976 unterschrieben hat. Wir haben uns bei dem Gesetz genau überlegt, welche spezifischen Weiterbildungszwecke wir aufnehmen. Die allgemeine Weiterbildung etwa taucht im Gesetz nicht auf, weil sie uns zu breit erschien. Neben der beruflichen Weiterbildung konzentrieren wir uns auf die politische Bildung und auf die Qualifizierung im Ehrenamt. Dass diese Themen an Bedeutung gewinnen, liegt in der Verantwortung von allen. Die Unternehmen leben nicht isoliert von der Gesellschaft, sondern sie sind ein Teil von ihr. Zu diesem Gesetz müssen alle etwas beitragen, es haben aber auch alle etwas davon.
Was sollte die Wirtschaft davon haben, wenn sich die Beschäftigten nun für Ehrenämter qualifizieren?
Schmid : Mitarbeiter, die motiviert sind und ein Gespür für Menschen haben. Die gute soziale Temperatur, die wir in Baden-Württemberg haben, und die Wärme in den Beziehungen innerhalb unserer Gesellschaft sind zwar Werte, die über die reine Betriebswirtschaft hinausgehen, zählen aber zu den Punkten, die unser Land stark machen. Und die Arbeitgeber können sich darauf verlassen, dass wir präzise eingrenzen, welche Kurse im Bereich Ehrenamt möglich sind.
Wie sieht die Einschränkung in der Praxis aus?
Schmid : Begleitend zu dem Gesetzestext wird es eine Rechtsverordnung geben, in der genau geregelt ist, welche Kurse die Beschäftigten im Bereich Ehrenamt belegen können. Diesen Katalog gibt es in den anderen Bundesländern mit Bildungszeitgesetz nicht, genauso wie die Tatsache, dass Betriebe mit bis zu neun Beschäftigten keine Bildungszeit gewähren müssen. Außerdem gilt die Überforderungsklausel. Sie regelt, dass Betriebe einem Antrag widersprechen können, wenn wichtige betriebliche Gründe wie eine Krankheitswelle dagegen sprechen.
Kulitz : Trotzdem kann ich Ihnen schon jetzt versprechen, dass dieses Gesetz nur die Schlauen in Anspruch nehmen werden. Ich kenne einige Freunde im öffentlichen Dienst, die eine beeindruckende Fertigkeit entwickelt haben, sämtliche Möglichkeiten zu nutzen, um mit Fortbildungen oder Kuren ihren Urlaubsanspruch fast zu verdoppeln. Das ist ein richtiger Sport. Schon jetzt müssen die Arbeitgeber den Beschäftigten unzählige Freistellungen gewähren: 30 Tage Urlaub, 11,6 Krankheitstage im Durchschnitt, 15 Tage Kur, zehn Tage unbezahlter Urlaub bei Pflege, zwei Tage bei Eheschließung, drei Tage bei Tod des Ehegatten, Teilnahme an der Trauung von eigenen Kindern und so weiter. Wenn schon, schlage ich als Unternehmer vor, dass Arbeitgeber und Beschäftigte sich den Bildungsurlaub teilen. Das heißt: Der Mitarbeiter nimmt sich 2,5 Tage Urlaub, die restlichen Tage stellt das Unternehmen ihn frei. Dann würde man gleich sehen, welchem Mitarbeiter es nur um die Freizeit geht und wer es mit der Weiterbildung ernst meint.
Schmid : Damit niemand anfängt, die Bildungszeit zu missbrauchen, lassen wir es nicht zu, dass der Anspruch – wie in anderen Bundesländern – ins nächste Jahr übertragen werden kann. Es wird nicht möglich sein, zwei Wochen am Stück eine Weiterbildung zu besuchen. Und dass die Beschäftigten es ernst meinen, sieht man allein schon daran, dass sie die Kursgebühren sowie Fahrt- und Übernachtungskosten selbst tragen.
Die Gewerkschaft hat Kurse für Menschen mit geringem Einkommen gefordert, die vom Land bezuschusst werden.
Schmid : Es gibt eine Reihe von Weiterbildungsmaßnahmen, die von der Arbeitsagentur und anderen öffentlichen Quellen bezuschusst werden. Aber wir werden nicht speziell vom Land geförderte Kurse anbieten.
Kulitz : Die Kosten, die den Arbeitgebern aufgebürdet werden, stehen übrigens in keinem Vergleich zu dem Preis für eine Fahrkarte an ein idyllisches Plätzchen, wo ein Kurs auch abgehalten werden kann. Pro Mitarbeiter fallen durch den Bildungsurlaub im Jahr 1075 Euro an. Nähmen alle in Baden-Württemberg ihn in Anspruch, wäre das eine Mehrbelastung für die Arbeitgeber in Höhe von 1,3 Milliarden Euro.
Schmid : Deshalb ist die Zahl völlig unrealistisch.
Herr Kulitz hat recht in dem Punkt, dass Weiterbildungsmöglichkeiten überwiegend von hoch qualifizierten Menschen in Anspruch genommen werden. Sprechen Sie mit dem Gesetz die Falschen an?
Schmid : Dieses Gesetz ist nur ein Baustein, das nicht alle Probleme des baden-württembergischen Arbeitsmarkts lösen kann. Es ist richtig, dass der Anteil der jungen Menschen ohne Berufsausbildung mit 15 Prozent zu hoch ist. Dazu kommt ein hoher Anteil von an- und ungelernten Beschäftigten. Das Problem gehen wir mit dem Landesarbeitsmarktprogramm nur am Rande an. Diese Lücke müssen wir schließen. Im Rahmen des Bildungszeitgesetzes kann dies geschehen, indem wir uns zusammen mit der Arbeitsagentur überlegen, welche passgenauen Kurse wir für gering qualifizierte Menschen anbieten können.
Kulitz : Der Gegenvorschlag der Arbeitgeber beinhaltet viel konkretere Lösungen für die Probleme auf dem Arbeitsmarkt. Bei der Weiterbildung ist Baden-Württemberg doch ohnehin schon vorbildlich: Die Weiterbildungsquote in Baden-Württemberg beträgt 41 Prozent, der Bundesdurchschnitt liegt bei 35 Prozent. Das Bildungszeitgesetz löst also Probleme, die es vorher nicht gab. Schlimmer noch: Es baut zusätzlich Bürokratie für alle auf.
Schmid : Darauf werden wir ganz streng achten. Bisher sind für das Bildungszeitgesetz lediglich vorübergehend drei Stellen im Regierungspräsidium vorgesehen.
Und wann wird das Gesetz in Kraft treten?
Schmid : Bisher liegt uns ein Referentenentwurf vor, den wir in den kommenden Wochen ins Kabinett bringen. Im zweiten Quartal 2015 wird das Gesetz in Kraft treten.