Für den Staatsrechtler Ulrich Battis wäre ein Verbot der Massendemonstration von Gegnern der Corona-Beschränkungen auf dem Wasen sehr wohl möglich gewesen. Foto: dpa/Dietmar Gust

Hätte die Stadt die Coronademo am vergangenen Samstag untersagen können oder nicht – darüber streiten sich Stadt und Land. Der Staatsrechtler Ulrich Battis bezieht dazu eine klare Position.

Stuttgart - Nach Einschätzung des Berliner Rechts- und Verwaltungswissenschaftlers Ulrich Battis wäre es durchaus möglich gewesen, die Großdemonstration gegen die Coronabeschränkungen vom vergangenen Samstag auf dem Cannstatter Wasen zu untersagen. „Nach meinen Informationen habe ich keine Zweifel daran, dass das Land mit seiner Auffassung im Recht ist, dass die Demonstration hätte verboten werden können“, so Battis gegenüber unserer Zeitung. Die Stadt hatte, wie berichtet, dagegen keine Möglichkeit für ein Verbot der von den selbst ernannten Querdenkern angemeldete Protestveranstaltung gesehen.

Demos in Kassel und Berlin hätten für Stuttgart eine Warnung sein sollen

Battis, der sich bereits mehrfach kritisch zu entsprechenden Veranstaltungen andernorts in der Republik geäußert hatte, verwies unter anderem auf Vorfälle in Berlin und Kassel: „Die Erfahrungen dort haben gezeigt, dass sich die Veranstalter dieser Versammlungen nicht an die geltenden Auflagen halten. Dass dies in Stuttgart auch so kommen wird, war von vornherein klar.“ Das Bundesverfassungsgericht habe in seiner Rechtsprechung ausdrücklich darauf verwiesen, dass diese Auflagen einzuhalten seien, so Battis. In Stuttgart waren schon vor Beginn der Kundgebung Hunderte von Demonstranten größtenteils ohne Maske und Abstand durch die Stadt zum Wasen gezogen, auch dort wurden die Abstands- und Hygieneregeln missachtet.

Battis bezeichnete es vor diesem Hintergrund als „Unsinn“, dass sich die Demonstranten in Pandemiezeiten auf die Bewegungs- und Versammlungsfreiheit beriefen. Hier habe bei Missachtung der Auflagen das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit Dritter nach seiner Einschätzung eindeutig Vorrang. Ein Verbot solcher Kundgebungen sei von der Polizei durchaus durchzusetzen, sagte der Staatsrechtler: „Man müsste und könnte schon die Anreise der Demonstranten verbieten. Busse mit Teilnehmern, die zu einer Coronademonstration anreisen, kann man identifizieren und zurückschicken.“