Ein Laubfrosch – künftig kein Studienobjekt mehr? Foto: dpa/Stefan Sauer

Der Landtag entscheidet über die Pflicht, getötete Tiere in der Lehre nur dann zu verwenden, wenn es keine Alternative dazu gibt. Nur selten erntet ein Vorhaben so viel Protest in Hochschulen.

Stuttgart - Wenn der Landtag an diesem Mittwoch das Hochschulrechtsänderungsgesetz verabschiedet, wird er das gegen den entschiedenen Widerstand der Universitäten tun. Denn bis zuletzt haben sich die biologischen, aber auch die medizinischen Fakultäten gegen den neuen Paragrafen 30a gewehrt, der ihrer Ansicht nach die Ausbildung von Nachwuchs behindert.