Ein Laubfrosch – künftig kein Studienobjekt mehr? Foto: dpa/Stefan Sauer

Der Landtag entscheidet über die Pflicht, getötete Tiere in der Lehre nur dann zu verwenden, wenn es keine Alternative dazu gibt. Nur selten erntet ein Vorhaben so viel Protest in Hochschulen.

Stuttgart - Wenn der Landtag an diesem Mittwoch das Hochschulrechtsänderungsgesetz verabschiedet, wird er das gegen den entschiedenen Widerstand der Universitäten tun. Denn bis zuletzt haben sich die biologischen, aber auch die medizinischen Fakultäten gegen den neuen Paragrafen 30a gewehrt, der ihrer Ansicht nach die Ausbildung von Nachwuchs behindert.

 

Die neue Regelung sieht vor, dass in der Lehre auf die Verwendung von hierfür getöteten Tieren verzichtet werden soll, sofern wissenschaftlich gleichwertige Lehrmethoden und -materialien zur Verfügung stehen. Außerdem sind die Hochschulen verpflichtet, solche Alternativen zu entwickeln.

Noch am vergangenen Wochenende hat die CDU-Landtagsfraktion versucht, den Grünen-Koalitionspartner umzustimmen. Doch das gelang nicht. „Ich halte unseren Entwurf für ein erneuertes und zeitgemäßes Landeshochschulgesetz nach wie vor für angemessen und ausgewogen“, erklärte der hochschulpolitische Sprecher, Alexander Salomon, gegenüber unserer Zeitung.

Die Argumente sind ausgetauscht. Salomon zum Beispiel erinnert daran, dass es im Ermessen der Hochschulen liegt, ob es tatsächlich Alternativen gibt: „Das bedeutet: Sie können entscheiden, ob die Verwendung von Tieren in Lehrveranstaltungen verzichtbar ist.“ Wenn sie glaubwürdig darlegten, dass bei einem konkreten Lehrbeispiel das Zeigen von Bildern, ein Modell oder Ähnliches kein wissenschaftlich gleichwertiger Ersatz zu einer Verwendung von hierfür getöteten Tieren darstellt, dann sei eine solche Verwendung weiterhin möglich.

Auch die Mediziner protestieren

Die Hochschulen andererseits halten den Umgang mit lebenden und toten Tieren für unvermeidlich und essenziell. Außerdem, so ihre Kritik, müssten die Professoren in einem aufwendigen Verfahren nachweisen, dass wissenschaftlich gleichwertige Methoden fehlen. „Da die Verwendung von Tieren schon jetzt einem Genehmigungsverfahren unterliegt, kommt eine zusätzliche administrative Belastung auf die Dozierenden zu, die sie weiter in ihrer Lehr- und Forschungstätigkeit einschränkt“, wenden zum Beispiel die Studiendekane der Medizinischen Fakultäten der Unis Freiburg, Heidelberg, Mannheim, Tübingen und Ulm ein. Am Wochenende haben sie dies in einem Brief an den Wissenschaftsausschuss dargelegt.

Vor allem die Studiendekane im Fachbereich Biologie der Universitäten Tübingen und Ulm, Oliver Betz und Jan Tuckermann, versuchten bis zuletzt die Entscheidung abzuwenden. In einem Brief an Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz schreiben sie: „Wir haben (...) nach wie vor den Eindruck, dass dem Gesetzgeber die Tragweite der geplanten Novelle weiterhin nichtbewusst ist.“ Es kommt nicht häufig vor, dass Wissenschaftler so massiv Druck aufbauen. Die Tierschutzorganisation Peta wiederum appellierte am Dienstag noch einmal an die CDU, den Entwurf an diesem Mittwoch mitzutragen. Das wird diese wohl auch tun – zähneknirschend, wie es heißt.