Manfred Niess ist einer der Kläger, der mehr Anstrengungen vom Stadt und Land für saubere Luft erwartet Foto: Michele Danze

Das Regierungspräsidium Stuttgart (RP) ist seit dem 19. Februar erneut mit einer Klage zum Luftreinhalteplan konfrontiert. Zwei Kläger aus der Stuttgarter City verlangen, dass mit dem dann dritten Planwerk endlich die bereits seit 2005 verbindlichen Vorgaben der EU zur Feinstaubbelastung eingehalten werden.

Stuttgart - Das Regierungspräsidium Stuttgart (RP) ist seit dem 19. Februar erneut mit einer Klage zum Luftreinhalteplan konfrontiert. Zwei Kläger aus der Stuttgarter City verlangen, dass mit dem dann dritten Planwerk endlich die bereits seit 2005 verbindlichen Vorgaben der EU zur Feinstaubbelastung eingehalten werden.

Die Behörde will, dass das Verwaltungsgericht die Klage abweist. Ein Kläger wohne zu weit von der Messstation am Neckartor entfernt und sei daher gar nicht betroffen.

Manfred Niess, der bereits 2005 die erste Klage zum Luftreinhaltplan betrieben hatte, kann sich über die Argumentation der vom RP beauftragten Kanzlei Heuking, Kühn, Lüer, Wojtek (Augustenstraße 1) nur wundern: „Schon beim Vergleich 2005 hat das Regierungspräsidium genauso argumentiert, die Behörde ist damit aber nicht durchgekommen“, sagt Niess. Ein Gutachter habe damals für ihn gesprochen.

Niess, schreiben die Anwälte, wohne 700 Meter vom Feinstaub-Brennpunkt am Neckartor entfernt in der Kernerstraße. Daher könne er von der mehr als zulässigen Belastung durch den krebserregenden Feinstaub gar nicht betroffen sein, schließlich gingen die Werte mit steigender Entfernung deutlich zurück. Bei einer Entfernung von etwa 275 Meter zum Neckartor bei Ruß um mehr als 75 Prozent, und die Stickoxidwerte seien bei dieser Entfernung eingehalten. Die Klage sei daher unzulässig. Die des zweiten Klägers aus anderen Gründen auch.

Die Entfernung sei zutreffend, antwortet der Klägeranwalt Roland Kugler. Allerdings habe die Behörde dem Gericht die Entfernung des Wohnorts zur B 14 verschwiegen. Es handele sich um ungefähr 120 Meter. Erhöhte Schadstoffwerte träten nicht punktförmig um die Messstelle auf, sondern entlang des gesamten stark befahrenen Straßennetzes. Das räume die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme gegenüber der EU, die mit einer Klage wegen der Grenzwertüberschreitung droht, ein. Auf einer Streckenlänge von circa neun Kilometern könnten die Grenzwerte für Feinstaub überschritten sein. Das Land solle in den nächsten Monaten mit Messungen überprüfen, ob die Annahme richtig ist.

Niess, Sprecher für das Klima- und Umweltbündnis Stuttgart, wundert sich über die Taktik der Behörde: „Wenn ich nicht zur Klage berechtigt sein sollte, ändert das gar nichts, der zweite Kläger wohnt direkt am Neckartor. Es wäre sinnvoller, wenn sich das Regierungspräsidium endlich um wirksame Maßnahmen kümmern würde.“

Tatsächlich haben Regierungspräsident Johannes Schmalzl (FDP), Landes-Verkehrsminister Winfried Hermann und Stuttgarts OB Fitz Kuhn (Grüne) einen dicken Katalog teils einschneidender Maßnahmen geschnürt. Einige davon wie das wechselweise Fahrverbot für Autos mit geradem und ungeradem Kennzeichen oder die Einfahrt nach Stuttgart nur noch mit blauer Plakette (die allerdings erst vom Bund geschaffen werden muss) werden als sehr wirksam eingeschätzt. Welche allerdings tatsächlich ergriffen wird und wann, soll in einem Spitzengespräch am Montag geklärt werden.