Stuttgart will das Wassernetz und die Bezugsrechte von der EnBW zurück. Die Modalitäten dafür sind strittig. Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Seit zehn Jahren streitet die Landeshauptstadt um den Rückkauf der Wasser-Infrastruktur. Wird die Auseinandersetzung mit der EnBW zur unendlichen Geschichte?

Sauberes Trinkwasser könnte bei mehr heißen Tagen und Hitzeperioden zum kostbaren Gut werden. Stuttgart ist nicht autark. Es wäre fatal, wenn bei einer Mangellage renditegetriebene Gesellschaften über die Wasserinfrastruktur und die Bezugsrechte bei der Bodensee- und Landeswasserversorgung bestimmen würden.

Netz und Bezugsrechte liegen seit der Jahrtausendwende, als die Stadt Aktien verkaufte, beim Energiekonzern EnBW. Seit 2010 versucht der Gemeinderat nach einem Bürgerbegehren den Rückkauf, 2013 zog man vor Gericht.

Probleme werden vertagt

Kurz vor Weihnachten präsentieren Stuttgarts OB Frank Nopper, CDU, und Vertreter der EnBW-Tochter Netze BW einen Vergleich. Der Rückkauf wird von der EnBW im Grundsatz endlich gebilligt – aber erst in 20 Jahren. Der Vertag beschreibt auch viel Klein-Klein. Das Problem: Niemand weiß um die künftige Rechtslage, keiner kennt den aktuellen und künftigen Preis des Netzes. So sind Probleme also nicht gelöst, nur vertagt.

Die Mehrheit des Gemeinderats hat die Einigung zu Recht vorerst verweigert und fordert Nachbesserungen. Die Bürgervertreter sollten innerhalb von drei Wochen entscheiden. Antworten auf Fragen gab es kurz vor knapp. Eine ist die, dass das Netz, nicht aber die Grundstücke an die Stadt gehen sollen. Sie müssten von 2042 an gepachtet werden. Der Zeitdruck ist dem Thema nicht angemessen und auch nicht geboten, die scheibchenweise Aufklärung wirft kein gutes Licht auf den Handel.

Preis steht bei 348 Millionen Euro

Die Gefahr eines unabsehbar langen Rechtsstreits sei gebannt, wirbt Nopper, die Stadtkasse werde geschont, ergänzt Finanzbürgermeister Thomas Fuhrmann. Aber die Klage über die Verfahrensdauer ist müßig. Die Stadt wollte bisher gar kein Urteil, weil sie den subjektiven Ertragswert als Bewertungsmaßstab und auch den Preis scheute. Das Gericht sieht ihn bei 348 Millionen Euro.

Nun aber akzeptiert die Stadt den Ertragswert, der am Wasserpreis hängt. Je mehr der steigt, je schmaler Investitionen ins Netz ausfallen, desto höher liegt tendenziell der Endpreis. Da fragt sich, was gewonnen ist, wenn die Stadtkasse heute geschont, aber 2042 überstrapaziert wird.

Der Einstieg der Stadt muss schneller und wie beim Strom mit großen Anteilen vonstattengehen. Beim Preis gilt der Vorschlag des Gerichts als Orientierungswert. Lehnt die EnBW Gespräche ab, bleibt der Stadt der weitere Rechtsweg.