Roland Bernhard schreibt an den neuen Staatssekretär Thomas Blenke: Es gibt viele gute Argument für den Rettungshubschrauber-Standort am Krankenhaus Leonberg.
Das Landesinnenministerium hat auf Anfrage unserer Zeitung bekräftigt, dass der Rettungshubschrauber Christoph 41 vom Krankenhaus Leonberg auf das Dach der BG-Klinik in Tübingen verlegt werden soll. Dafür müsse die dortige Dachlandestation „entsprechend ertüchtigt“ werden, erklärt ein Ministeriumssprecher.
Eine Benachteiligung der hiesigen Region will die zuständige Behörde nicht erkennen, liege doch „der Kreis Böblingen auch künftig vollständig im Einsatzradius von gleich zwei Luftrettungsmitteln (Christoph 41 und 51), der nördliche Teil des Kreises (also die Region Leonberg, die Red.) ergänzend im Einsatzradius des nach Karlsruhe zu verlegenden Christoph 43.“ Somit sei der gesamte Landkreis „auch zukünftig bestens versorgt“ . Daran ändere „auch die in Arbeit befindliche Novellierung des neuen Rettungsdienstgesetzes“ nichts: „Sie führt zu keinen Änderungen an den getroffenen Standortentscheidungen.“
Das aber sieht der parteilose Landrat des Kreises Böblingen deutlich anders. „Durch die politisch gewollte Bündelung von Leistungen und Konzentrationen an insgesamt weniger Standorten, und durch die gleichzeitige Reduzierung von Praxen, gewinnt die Rettung aus der Luft immer mehr an Bedeutung“, schreibt Roland Bernhard an den Staatssekretär im Innenministerium, Thomas Blenke (CDU).
Der Nachfolger von Wilfried Klenk setzt die harte Linie seines Vorgängers fort. Auch der neue Mann setzt allein auf ein Gutachten zur Luftrettung aus dem Jahre 2018. Die massiven Bedenken, die Sicherheitsexperten und auch Mediziner geäußert hatten, beeindruckten weder den schwarz-grün dominierten Petitionsausschuss des Landtages, noch das zuständige Innenministerium.
„Hilfsfrist macht neue Standorte nötig“
Dabei könne das Rettungswesen an Boden und Luft nicht getrennt werden, erklärt Bernhard. „Die DRF Luftrettung hatte sich dazu jüngst ebenfalls zu Wort gemeldet und fordert ein Umdenken“, sagt der Landrat. „Auch wir sind der Meinung, dass die Luftrettung im Gesamtkontext mit den Blaulichtorganisationen am Boden betrachtet werden muss.“ Die beabsichtigte Verschärfung der Hilfsfrist auf zwölf Minuten könne „am Ende weitere Luftrettungsstandorte nötig machen.“ Unter dem Strich wäre das womöglich eine wirtschaftlichere Lösung und ein weiteres Argument für den Luftrettungsstandort Leonberg.
Auch einen Rund-um-die-Uhr-Betrieb nennt Bernhard als weiteren Pluspunkt für Leonberg. Der ist im Moment in Pattonville vorgesehen, dort gibt es aber Vorbehalte der Anwohner gegen einen Nachtbetrieb. Ein Lärm-Gutachten wurde erstellt, der 24-Stundenbetrieb beim zuständigen Regierungspräsidium (RP) Stuttgart beantragt.
Sowohl das Gutachten, wie auch der Antrag auf Dauerbetrieb werde vom RP geprüft. Ein Anhörungsverfahren werde „zeitnah“ beginnen. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens hält die Deutsche Luftrettung zusätzliche 24-Stunden-Stationen für „wünschenswert“. Landrat Bernhard hat den Staatssekretär zu einem Gespräch eingeladen, „um Verständnis für die beiderseitigen Argumente zu erzielen.