Die bayerische Kabarettistin Martina Schwarzmann freut sich 2017 über den Dialektpreis „Bairische Sprachwurzel“. Foto: dpa

Ist der Spruch „Mir langts dass i woas dass i kannt wenn i woin dad“ eine alte Redewendung oder eine neue Schöpfung? Eine Frage, die selbst die Gerichte beschäftigt.

München - Der Deutsche klagt gerne. Wenn es sein muss auch vor Gericht. Da versteht der Teutone gewissermaßen keinen Spaß – selbst professionelle Spaßmacher, wie ein aktueller Fall aus München zeigt. Dort beschäftigt sich das Landgericht am Dienstag mit dem bayerischen Satz „Mir langts dass i woas dass i kannt wenn i woin dad“ – zu deutsch: Mir reicht’s, dass ich weiß, dass ich könnte, wenn ich wollen würde.

Eine Münchner Plattenfirma will dem Lenggrieser Unternehmer Fabio Cinelli verbieten, den Satz auf T-Shirts zu drucken. Begründung: Mit dem Abdruck würden Urheberrechte verletzt, da der Spruch aus der Feder der Kabarettistin Martina Schwarzmann stamme, genauer aus dem 2008 veröffentlichten Lied „Mia glangt daß i woaß daß i kannt“.

Cinelli, der unter dem Markennamen „Oberlandla“ Kleidung mit bayerischen Sprüchen bedruckt, versteht da allerdings auch keinen Spaß. Bei dem Spruch handele sich um eine jahrhundertealte, bayerische Redewendung, die er schon von seiner Mutter kenne, erklärte er und reichte Gegenklage ein. Auch Cinellis Anwalt hält die Ansprüche für unbegründet. Der britische Sender BBC führe den Spruch als „deutsche Redewendung“, betonte er. In einer Zeitung sei er in einer Liste mit dem Titel „Bayern in 100 Sprüchen“ aufgetaucht. Als Zeugin verweist er auf Mutter Cinelli.

Ein Dialekt-Experte könnte Klarheit bringen

Das Gericht hat bereits angekündigt, voraussichtlich einen Beweisbeschluss bekannt zu geben. Es gilt als wahrscheinlich, dass ein Experte für bayerischen Dialekt mit einem Gutachten beauftragt wird. Das soll dann klären, ob der Satz wirklich alt ist – oder erst 2008 erfunden wurde. Das klingt alles wie ein schlechter Witz, ist vermutlich aber eher eine Komikerin mit Absatzproblemen.