Raucher Adolfs ist längst deutschlandweit bekannt. Foto: dpa

Mieter gegen Vermieter, Raucher gegen Nichtraucher: Der Rechtsstreit um Raucher Friedhelm Adolfs ist in der vierten Runde und die Vermieterin in der Pflicht. Dem Gericht fehlen Beweise.

Düsseldorf - Im spektakulären Mietstreit um Raucher Friedhelm Adolfs (76) hält das Düsseldorfer Landgericht wesentliche Behauptungen der Vermieterin für unbewiesen. Das Gericht gab der Vermieterin und ihren Anwältinnen am Donnerstag fünf Wochen Zeit, um nachzuliefern. Sie müssen nun darlegen, dass der Zigarettenqualm des Mieters vor drei Jahren in erheblichem Umfang in das Treppenhaus gezogen war und sogar die Gesundheit der übrigen Hausbewohner gefährdet hat. Eine kurzzeitige Geruchsbelästigung im Treppenhaus reiche für eine Kündigung nicht aus. Bemühungen der Justiz, den Fall mit einer gütlichen Einigung zu beenden, scheiterten erneut.

Das Rauchen in der Wohnung sei genauso erlaubt wie das Öffnen der Wohnungstür, sagte Richter Rolf Maurer am Donnerstag. Außerdem sei es Sache der Vermieterin, die Wohnungstür abzudichten, sollte diese undicht gewesen sein. Das Gericht hatte vergeblich versucht, Mieter und Vermieterin an einen Tisch zu bekommen. Beide blieben aus gesundheitlichen Gründen fern. Adolfs hatte vor wenigen Tagen einen Schlaganfall erlitten und befindet sich weiter im Krankenhaus.

Der Fall muss nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs neu aufgerollt werden. Der Sachverhalt sei laut Bundesgerichtshof (BGH) in weiten Teilen als streitig anzusehen. „Das hat für uns Bindungswirkung.“ Sollten sich die Parteien nicht einigen, stehe man „vor einer umfassenden Beweisaufnahme“, sagte der Richter. „Das führt dazu, das wir noch einen weiten Weg vor uns haben.“

Adolfs Anwalt Martin Lauppe-Assmann appellierte an die Vermieterin, sich nach dem Schlaganfall seines Mandanten schon „aus tiefgreifenden menschlichen Aspekten“ einer Einigung nicht länger zu versperren. Das Ringen der Gegenseite sei ohnehin aussichtslos: „Der BGH hat der Gegenseite aus meiner Sicht unerfüllbare Aufgaben gestellt.“ Vermieter-Anwältin Carmen Griesel sagte, sie werde ihrer Mandantin die neue Lage erörtern: „Vielleicht lenkt sie jetzt ja doch ein. Das ist erheblich, was da noch vorzutragen ist.“

Dem inzwischen 76 Jahre alten Rentner war nach 40 Jahren in seiner Düsseldorfer Parterrewohnung die fristlose Kündigung seiner Vermieterin ins Haus geflattert. Er soll seine Nachbarn mit Zigarettenrauch unzumutbar belästigt haben. In der ersten und zweiten Instanz hatte er verloren: Amts- und Landgericht bestätigten die Kündigung. Erst der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf.