An Sonn- und Feiertagen ist die Schranke an der Hofener Straße unten Foto: Michele Danze

Der Streit um die Sperrung der Hofener Straße/Wagrainstraße in Bad Cannstatt und Mühlhausen geht in die nächste Runde. Sie wird vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart ausgetragen.

Stuttgart - Die Straßenstücke zum Ausflugsziel Max-Eyth-See sind in diesem Jahr vom 1. Mai bis zum 3. Oktober sonntags und feiertags von 8 bis 21 Uhr mit wenigen Ausnahmen für den Autoverkehr tabu. Dagegen klagt ein Bürger aus Mühlhausen. Er war zuvor mit seinem Widerspruch gegen die Sperrung beim städtischen Tiefbauamt gescheitert. Der Widerspruch sei „unzulässig, da Sie nicht Anlieger der Hofener Straße sind. Es fehlt daher an der Betroffenheit in eigenen Rechten“, begründete das Amt seine Entscheidung.

Der Bürger sieht sich allerdings als autofahrender Nutzer der Hofener Straße von der Sperrung betroffen. Beim Verwaltungsgericht will er erreichen, dass die Ausflugsstrecke, die sonntags und feiertags Radfahrern vorbehalten ist, sofort wieder für den Autoverkehr geöffnet wird. Die Stadt argumentiert pro Sperrung mit dem Allgemeinwohl und der „Entbehrlichkeit für den Verkehr“. Autos könnten auf die Neckartalstraße auf der anderen Flussseite ausweichen.

Vor einer Entscheidung über die so genannte Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung (die Sperrung würde aufgeschoben) hat das Gericht laut einer Sprecherin der Stadt 14 Tage zur Äußerung eingeräumt. Der Kläger gehört einem Aktionsbündnis gegen die Sperrung an. Er argumentiert, die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Sperrung seien nicht erfüllt. Bewohner in Münster seien durch die Sperrung erheblich beeinträchtigt, die Umleitung bringe zusätzlich Lärm und Abgase.