Zum Schutz der Prostituierten gibt es für Bordellbetriebe etliche Vorschriften, einer in Stuttgart ist davon befreit. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Betreibt John H. ein Bordell illegal? Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat ihm in einem Eilverfahren bestätigt, dass er im rechtlichen Rahmen agiert, solange eine Entscheidung über eine Betriebserlaubnis noch aussteht. Die Stadt legt gegen den Beschluss Beschwerde ein.

Stuttgart - Seit vier Jahren streitet ein Bordellbesitzer mit der Stadt Stuttgart um die Rechtmäßigkeit seiner Betriebe im Leonhardsviertel. Dabei handelt es sich um Etablissements, die schon vor Inkrafttreten des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) im Jahr 2017 geöffnet waren. Jetzt hat das Verwaltungsgericht Stuttgart seinem Eilantrag stattgegeben, den Betrieb des Bordells in der Leonhardstraße für legal erklärt und damit auch die Verhängung von Bußgeldern vonseiten der Stadt gestoppt.