Wer hat die Rechte an der deutschen Fassung des berühmten Pippi Langstrumpf-Liedes? Nicht allein der Autor Wolfgang Franke hat jetzt das Hamburger Landgericht entschieden. Geld bekommt jetzt auch die Astrid Lindgren-Erbengemeinschaft.
Stuttgart - Wer hat die Rechte an der deutschen Fassung des berühmten Pippi Langstrumpf-Liedes? Nicht allein der Autor Wolfgang Franke hat jetzt das Hamburger Landgericht entschieden. Geld bekommt jetzt auch die Astrid Lindgren-Erbengemeinschaft. Die Münchner Musikverlagsgesellschaft prüft eine Berufung gegen das Urteil.
Anarchie für alle
Ein rothaariges Mädchen mit abstehenden Zöpfen reitet 1969 auf einem beschwingt wirkenden Schimmel in ein kleines Städtchen ein. Dazu singt sie dem bundesdeutschen Fernsehpublikum Eigentümliches ins Ohr: „Zwei mal drei macht vier, widewidewitt und drei macht neune, ich mach mir die Welt, widewide wie sie mir gefällt“.
Fernseh-Pippi wird ein Hit
Nicht nur kleine Zuschauerinnen und Zuschauer sind begeistert. 20 Jahre, nachdem der eigentlich der Wissenschaft zugeneigte Verleger Friedrich Oettinger in Stockholm die Autorin Astrid Lindgren (1907-2002) trifft und von dem unbeugsamen Mädchen in deren ursprünglich für ihre Tochter Karin geschriebenen und 1949 veröffentlichten „Pippi Langstrumpf“-Geschichten so begeistert ist, dass er sie von Cäcilie Heinig ins Deutsche übersetzen lässt, wird Pippi in der Bundesrepublik Deutschland noch einmal neu entdeckt. Mit Pippi kann man unbekümmert anders sein – auch Dank Wolfgang Franke. Er übersetzt das Pippi Langstrumpf-Lied für die deutsch-schwedische Fernsehserie ins Deutsche – und landet einen Hit.
Jahrelanger Rechtsstreit
Hat Franke mit seiner Version aber auch ein „neues Lied“ geschaffen? Darüber wird seit Jahren heftig gestritten. Schon Astrid Lindgren besteht 1969 darauf, dass Franke nicht als alleiniger Autor genannt werden soll. Diesen Faden nehmen die Lindgren-Erben wieder auf. Bisher vergeblich. Nun aber die Kehrtwende: Die deutsche Textversion verletze das Urheberrecht an der literarischen Figur, heißt es in einem am Mittwoch verkündeten Urteil des Hamburger Landgerichtes (Az. 308 O 431/17). Die Erben der schwedischen Kinderbuchautorin müssten an der Verwertung des Liedtextes beteiligt werden. Die Melodie des Liedes von Jan Johansson ist von dem Urteil nicht berührt.
Kein Pippi-Lied mehr?
Wenige Minuten nach ersten Meldungen aus Hamburg schlagen am Mittwoch die Medienwellen hoch. Bleibt Pippi jetzt stumm? Muss das millionenfach verbreitete Lied aus den Kinderzimmern verschwinden?
„Fast schon deutsches Kulturgut“
Dies gilt: Die Münchner Filmkunst-Musikverlags- und Produktionsgesellschaft und Frankes Witwe dürfen den Text des Liedes nicht weiter verbreiten, wenn das Urteil vollstreckt wird. Zudem müssen sie Auskunft über die Einnahmen seit 2007 erteilen und den Lindgren-Erben Schadenersatz für die entgangene Beteiligung zahlen. Grund genug, das Schlimmste zu befürchten. Eilig lässt denn der Hamburger Richter Benjamin Korte – im Juni 2019 hatte er in der mündlichen Verhandlung Wolfgang Franke noch attestiert, in seiner Textfassung das Wesen der literarischen Figur mit einem hohen schöpferischen Eigengehalt zum Ausdruck gebracht zu haben – wissen, wie schade es wäre, wenn das Lied nicht mehr verbreitet werden könnte. Und der von der Lindgren-Erbengesellschaft beauftragte Klägeranwalt Ralph Oliver Graef sagt: „Das ist ja eine Ikone, fast schon deutsches Kulturgut“.
Lindgren-Erben wollen die Kontrolle
Diesen Gedanken nimmt Alexandra Heyn, Anwältin der Münchner Musikverlagsgesellschaft, nur zu gerne auf. Sie werde, betont sie am Mittwoch, ihrer Mandantin empfehlen, das Urteil anzufechten. Sie betonte zugleich die hohe schöpferische Qualität des Franke-Textes: „Der ist genial“.Klägeranwalt Graef bleibt verbindlich: „Wir alle lieben Pippi Langstrumpf“, sagt er, „wir alle lieben das Lied. Es geht nur darum, dass die Erbengemeinschaft die Kontrolle über die Nutzung behält.“Über Geld spricht am Mittwoch nur einer. „Es geht um eine sechsstellige Summe. Wir zahlen sie dem aus, dem sie zusteht“, sagt Martin Weinert, Geschäftsführer der Münchner Musikverlagsgesellschaft. Eben dies wird auch nach dem Urteil des Hamburger Landgerichtes kaum abschließend geklärt sein. Auf eine Fortsetzung ist Verlass.
„Pippi behält immer das letzte Wort“
Wie hatte doch Astrid Lindgren 1944 an den Verlag Bonnier – der das Manuskript ablehnte – geschrieben: „Pippi Langstrumpf ist, wie Sie merken werden, ein kleiner Übermensch in Gestalt eines Kindes, in ein ganz normales Milieu gestellt. Dank ihrer übernatürlichen Körperkräfte und einiger anderer Umstände ist sie ganz unabhängig von allen Erwachsenen und lebt ihr Leben wie es ihr gefällt. Bei Zusammenstößen mit großen Leuten behält sie immer das letzte Wort.“