Ohne das „Widewi“ kaum denkbar: Pipp Langstrumpf-Fernsehserie von 1969 Foto: dpa

Wer hat die Rechte an der deutschen Fassung des berühmten Pippi Langstrumpf-Liedes? Nicht allein der Autor Wolfgang Franke hat jetzt das Hamburger Landgericht entschieden. Geld bekommt jetzt auch die Astrid Lindgren-Erbengemeinschaft.

Stuttgart - Wer hat die Rechte an der deutschen Fassung des berühmten Pippi Langstrumpf-Liedes? Nicht allein der Autor Wolfgang Franke hat jetzt das Hamburger Landgericht entschieden. Geld bekommt jetzt auch die Astrid Lindgren-Erbengemeinschaft. Die Münchner Musikverlagsgesellschaft prüft eine Berufung gegen das Urteil.