Der neue Tiefbahnhof in Stuttgart soll Ende 2025 in Betrieb gehen. Die Projektfinanzierung wird Gerichte wahrscheinlich noch darüber hinaus beschäftigen. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Wer trägt die Schuld an der Kostenexplosion des Bahnprojekts, wer haftet? Seit 2016 begründen Anwälte der Bahn und des Landes ihre Sicht der Dinge dem Verwaltungsgericht. Doch wann wird das Verfahren verhandelt?

Stuttgart. - Die Milliardenklage der Deutschen Bahn gegen das Land zur weiteren Mitfinanzierung des Projekts Stuttgart 21 wird wohl nicht mehr in diesem Jahr aufgerufen. Die Bahn hatte die Klage gegen Baden-Württemberg Ende 2016 eingereicht. Der Aufsichtsrat hatte den DB-Vorstand dazu 2013 verpflichtet. 2009 war die Finanzierung einer Summe von 4,5 Milliarden Euro vereinbart worden. Bei Kostensteigerungen sollten Bahn und Land „Gespräche“ aufnehmen, heißt es im Finanzierungsvertrag. Die tatsächlichen Kosten liegen laut Bahn bei 8,2 Milliarden. Bis Ende 2020 hatte der Konzern Aufträge für 6,35 Milliarden Euro vergeben. Das Land soll nun mehr als zwei Milliarden Euro nachzahlen.