Die Anwälte des Grand Café´Planie sind mit ihrem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart gescheitert. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Es bleibt dabei: Das Grand Café Planie erhält seine Konzession vorerst nicht zurück. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat einen Eilantrag der Wirte abgewiesen. Im Beschluss heißt es, die Stadt habe zu Recht die Gaststättenerlaubnis entzogen.

Stuttgart - Die Durchsuchung der Steuerfahndung und die anschließende Zwangsschließung des Grand Café Planie im Oktober haben für großes Aufsehen gesorgt. In der Stadt wird seitdem eifrig diskutiert: Haben die Wirte Steuern hinterzogen und die Kassen manipuliert? Ist mit einem Strohmann-Konzept gegen Gesetze verstoßen worden? Die Wirte sind zuletzt in einem Spendenaufruf, mit dem sie für ihr Personal sammeln, selbst auf diese Vorwürfe eingegangen und haben diese energisch zurückgewiesen. Ihre etwa 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bekommen im erneuten Gastro-Lockdown kein Kurzarbeitergeld, solange der Arbeitgeber über keine Konzession verfügt.

Laut Verwaltungsgericht hat die Stadt rechtmäßig gehandelt

Vorerst wird sich an dieser verworrenen Lage nichts ändern. Wie unsere Zeitung am Dienstag erfahren hat, sind die Anwälte des Kaffeehauses mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart gescheitert. Nach dem Beschluss der Verwaltungsrichter ist es rechtmäßig, dass die Stadt Stuttgart dem Grand Café Planie die Gaststättenerlaubnis entzogen hat.

Klagesteller waren ein Gastronom und dessen Ehefrau aus Schwäbisch Gmünd, die nach Erkenntnissen der Behörden zuletzt gar nicht die eigentlichen Betreiber des Kaffeehauses am Karlsplatz sind. Der eigentliche Chef, so stellen die Verwaltungsrichter fest, habe „wider besseres Wissen vorsätzlich falsche Angaben zu anhängigen oder abgeschlossenen Straf-, Bußgeld- bzw. Gewerbeuntersagungsverfahren gemacht“. Schon im Februar hatte die Stadt abgelehnt, ihm eine Gaststättenerlaubnis zu erteilen. Offensichtlich hielt er sich nicht daran. Obendrein gibt es ein steuerrechtliches Verfahren, das laut Presseamt der Stadt „getrennt vom gaststättenrechtlichen Verfahren der Gaststättenbehörde beim Finanzamt läuft“.

Grand Café Planie muss Kosten des Verfahrens zahlen

Einzelheiten zu den Vorwürfen der Steuerbehörde sind nicht zu erfahren, sowohl das Verwaltungsgericht als auch das Finanzministerium verweisen auf das Steuergeheimnis. Frühere Mitarbeiter sagen, das Grand Café Planie habe hohe Summen falsch abgerechnet. Das Verwaltungsgericht bescheinigt nun der Stadt Stuttgart, richtig gehandelt zu haben. Die Betreiber des Cafés müssen die Kosten des Verfahrens tragen.