Das Verwaltungsgericht bekommt es mit der Kehrwoche zu tun – zumindest mit den städtischen Gebühren. Foto: Lichtgut/ Leif Piechowski

Die Schwaben und ihre Kehrwoche – ein hochbrisantes schwäbisches Dauerthema. Auch in Stuttgart, wo die Kehrwoche eigentlich abgeschafft ist. Die Stadt kehrt für die Immobilieneigentümer in der Innenstadt und verlangt dafür Kehrgebühren. Kehrt jetzt das Verwaltungsgericht mit eisernem Besen?

Stuttgart - Kommt der jahrelange Streit um die Kehrgebühr in der Innenstadt nun auf den Müllhaufen der Geschichte? Die Kirche klagt gegen die Kehrwoche – und viele Anwohner sind gespannt, ob sie sich gegen die städtischen Gehwegreinigungsgebühren durchsetzen kann. Das Verwaltungsgericht will sich am heutigen Mittwochmorgen mit der Thematik beschäftigen. Zumindest mit der städtischen Rechnung von 20419,77 Euro aus dem Jahr 2014.

Es geht seit Jahren um Grundsätzliches. Immobilienbesitzer müssen eine Pflichtgebühr für Gehwegreinigungen bezahlen, die von der städtischen AWS (Abfallwirtschaft Stuttgart) geleistet werden. Ob sauber genug oder nicht – die Betroffenen klagen über ein Missverhältnis des Preis-Leistungs-Verhältnisses. Und außerdem könne man nicht für die Hinterlassenschaften des Partyvolks bestraft werden. Die Reinigung, auch im Hospital- und Leonhardsviertel, diene dem Allgemeininteresse und könne nicht den Anliegern auferlegt werden, heißt es bei der evangelischen Kirchengemeinde.

Die Kirche beklagt „Ermessensfehler“

Für Kirchenpfleger Hermann Beck ist der Fall eindeutig: „Wir sehen klare Ermessensfehler“, sagt er, „die Bescheide der Stadt zur Kehrgebühr sind aufzuheben oder zumindest in Teilen unwirksam.“ Die evangelische Kirche ist besonders betroffen: Die Kehrgebühren rund um die Hospitalkirche, Stiftskirche und Leonhardskirche summieren sich jährlich auf rund 30 000 Euro. Besonders sie Auswirkungen der Partymeile auf der Theodor-Heuss-Straße, so Beck, seien „verheerend für den Hospitalhof“. Die Auswahl der Straßen, die neu in Reinigungszone I gepackt wurden, sei willkürlich, argumentiert die Kirche. So werde man gegenüber anderen Eigentümern im übrigen Stadtgebiet ohne Rechtfertigung ungleich behandelt.

Die Stadt sagt dagegen, die Neueinteilung der Reinigungszone sei sachgerecht. Es werde in der Regel siebenmal die Woche geputzt. „Die versprochenen Leistungen können städtischerseits alle eingehalten werden“, sagt AWS-Sprecherin Annette Hasselwander.

Die Preissenkungen reichen nicht aus

Nach den Protesten erließ die Stadt für 2015 keine Gebührenbescheide. Für 2016 erhöhte der Gemeinderat den städtischen Anteil an den Kehrgebühren auf 15 Prozent, was der Kirche immer noch zu wenig ist. Für die Reinigungszone I werden seit 2017 nur noch 23 Euro pro Gehwegmeter verlangt. In anderen Vierteln gelten 53,80 Euro pro Meter. Die Kirche bleibt dabei: Sie hat für 2016 und auch 2017 erneut Widerspruch eingelegt. Diese Widersprüche ruhen allerdings, bis das Verwaltungsgericht über die Reinigungsrechnung für 2014 entschieden hat. Im Namen des Volkes.