Sozialministerin Katrin Altpeter (SPD) Foto: dpa

Alles halb so schlimm: Die grün-rote Koalition bemüht sich nach dem Zoff ums Gleichstellungsgesetz wieder um Harmonie. Behindertenbeauftragte können nun haupt- und nebenberuflich tätig sein.

Alles halb so schlimm: Die grün-rote Koalition bemüht sich nach dem Zoff ums Gleichstellungsgesetz wieder um Harmonie. Behindertenbeauftragte können nun haupt- und nebenberuflich tätig sein.

Stuttgart - Der Streit in der Regierungskoalition um das Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen ist beigelegt. „Es ging um keine Machtkämpfe, sondern um anders eingefärbte Sichtweisen“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Dienstag in Stuttgart, der Anfang Juli einen Anhörungsentwurf von Sozialministerin Katrin Altpeter (SPD) kurzerhand von der Agenda des Kabinetts genommen hatte.

Laut der von den Ministern nun gebilligten Neufassung sollen die 45 Stadt- und Landkreise Behindertenbeauftragte einstellen; sie haben die Wahl, das auf ehren- oder hauptamtlicher Basis zu machen.

Altpeter wollte hauptamtliche Behindertenbeauftragte durchsetzen. Auch sie versuchte abzuwiegeln: Es habe unterschiedliche Auffassungen gegeben, aber keinen Machtkampf.

Für hauptamtliche Beauftragte bei den Stadt- und Landkreisen setzt das Gesetz lediglich Anreize. So liegt der Zuschuss des Landes für Hauptamtliche bei 6000 Euro, für Ehrenamtliche nur bei 3000 Euro monatlich. Insgesamt sind 2,8 Millionen Euro Förderung pro Jahr eingeplant.

Kretschmann hatte als nach eigenen Worten „leidenschaftlicher Anhänger des Subsidiaritätsprinzips“, nach dem staatliche Aufgaben möglichst von der untersten politischen Ebene wahrgenommen werden, gegen die Ursprungsversion Bedenken angemeldet.

Der Passus im Gesetzentwurf, die 1100 Gemeinden im Südwesten sollten Behindertenbeauftragte einstellen, war ihm ein zu starker Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. Da „sollen“ verwaltungsjuristisch wie „müssen“ zu verstehen ist, hätten die Kommunen überdies möglicherweise das Land in die Finanzverantwortung für die Beauftragten nehmen können.