Bis Ende August muss Woolworth an der Sulzbacher Straße dicht machen, weil das Sortiment nicht mit dem Einzelhandelskonzept der Stadt in Einklang steht. Foto: Gottfried Stoppel

Erst im Februar hat Woolworth die Filiale an der Sulzbacher Straße eröffnet. Der Laden läuft, sagt die Geschäftsführung – und doch wird sie die Filiale bis August wieder dicht machen. Das hat einen gewichtigen Grund.

Zur Eröffnung des neuen Discountmarktes lockte Woolworth Mitte Februar mit besonderen Angeboten: Espressomaschine für 50 Euro, Heißluftfritteuse für 25 Euro, ein Wasserkocher 7 Euro. Und für die ersten 2000 Kunden gab es eine kostenlose Einkaufstasche obendrauf: „Freu dich auf mehr Auswahl und Angebote“, hieß es seinerzeit im Werbeflyer.

 

Wer sich die Auswahl des Marktes an der Sulzbacher Straße im Backnanger Gewerbegebiet anschauen will, muss sich sputen, denn bald ist Schluss. Der Non-Food-Discounter muss seine Türen wieder schließen, auf Drängen der Stadt Backnang.

Nach dem Willen der Stadtverwaltung hätte Woolworth gar nicht erst eröffnen dürfen, wie Thomas Kleibner, der Leiter des Bauverwaltungs- und Baurechtsamts, erklärt. „Der Betrieb des Woolworth-Marktes ist von der gültigen Baugenehmigung aus dem Jahr 1992 nicht gedeckt“, sagt Kleibner. „Diese sieht ein sehr eng vorgegebenes Sortiment vor, welches mit dem Massensortiment von Woolworth nicht vereinbar ist.“

Das Schuhgeschäft dort war zulässig

Auch bezüglich der vorhandenen Stellplätze bestanden Bedenken. Die Baugenehmigung war nur für ein eng gefasstes Sortiment von Radio- und Elektronikgeräten sowie die Reparatur und Ausstellung von Küchenmaschinen ausgestellt worden. Zuvor war an jener Stelle ein Schuhgeschäft, das allerdings „verfahrensfrei“ bewertet wurde, da es sich ebenfalls um ein sehr begrenztes Sortiment handelt. Der Eigentümer und Vermieter der Immobilie hatte sich im Jahr 2022 zwar nach dem Bebauungsplan erkundigt, nicht aber nach einem möglicherweise notwendigen Bauantrag und den damit verbundenen Konsequenzen. Thomas Kleibner: „Die Firma Woolworth hätte eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag stellen müssen, um klären zu lassen, ob die vorgesehene Nutzung baurechtlich und städtebaulich an dem Standort verwirklicht werden kann.“ Dies geschah nicht, da der Eigentümer davon ausging, das Sortiment von Woolworth sei über die bestehende Baugenehmigung gedeckt.

Kurz vor Eröffnung erhielt das Unternehmen dann eine Nutzungsunterlassungserklärung. „Am Vortag der Eröffnung untersagte uns die Stadtverwaltung die weitere Nutzung der rund 880 Quadratmeter großen Verkaufsfläche mit Verweis auf einen Verstoß des vorliegenden Bebauungsplanes“, teilt ein Woolworth-Sprecher auf Nachfrage mit. Woolworth eröffnete dann trotzdem und legte Widerspruch beim Verwaltungsgericht ein.

Das Gericht gab der Stadt Backnang in allen Punkten recht: „Die Einrichtung und der Betrieb eines Woolworth-Markts anstelle des zuletzt genehmigten Elektro- und Küchenfachhandels stellt eine genehmigungsbedürftige Nutzungsänderung dar“, erklärt eine Sprecherin des Gerichts. Auch die baulichen Änderungen führten zu einer formellen Baurechtswidrigkeit. Und selbst wenn Woolworth eine Nutzungsänderung beantragt hätte, wäre diese vermutlich aufgrund des vom Gemeinderat beschlossenen Einzelhandelskonzepts (EHK) abgelehnt worden.

Nur bestimmte Sortimente vorgesehen

Tobias Großmann, der Leiter des Stadtplanungsamtes, erklärt: „Das Einzelhandelskonzept schützt und stärkt die Innenstadt über ein Standortkonzept und flankiert damit alle weiteren Bemühungen der Stadtverwaltung, die Innenstadt Backnangs als gute Stube und ersten Anlauf- und Verweilpunkt zu stärken.“ Hierbei sieht das EHK als Branchenmix für die Innenstadt bestimmte Sortimente vor; unter anderem Bücher, Schuhe, Spielwaren, Optik, Schmuck, Bettwaren oder Geschenkartikel. Es legt zudem Sortimente fest, die geringe bis mittlere Flächen beanspruchen und leicht zu transportieren sind.

Für Außenbereiche in Backnang, wie die Sulzbacher Straße, seien dagegen gewerbliche Nutzungen oder nicht zentrenrelevante Sortimente zulässig wie beispielsweise Elektrogroßgeräte, Baustoffe, Tiernahrung, Gartenbaustoffe, Möbel, Küchenmöbel und entsprechende andere Produkte. Ausnahmen gelten aktuell nur für Betriebe mit alten Baugenehmigungen, die bereits dort ansässig waren, bevor das EHK beschlossen wurde. Dazu zählt Woolworth nicht, so Großmann.

Was wird aus den 15 Angestellten?

„Wir bedauern diese aufgezwungene Schließung zutiefst“, teilt ein Woolworth-Sprecher mit. Der Laden sei von den Backnangern „seit dem Tag der Eröffnung äußerst positiv aufgenommen worden“. Das Unternehmen habe einen Mietvertrag über mindestens fünf Jahre abgeschlossen und bedauert, „dieses Versprechen nicht halten zu können“. Allen 15 Angestellten werde man eine Weiterbeschäftigung an umliegenden Standorten anbieten. Ob alle längere Arbeitswege in Kauf nehmen, sei ungewiss.

Die Stadt Backnang zeigt Offenheit für ein neues Nutzungskonzept. Der Eigentümer hat seinen Widerspruch zurückgezogen und arbeitet mit den zuständigen Ämtern an einer neuen Nutzung. Die Verwaltung schlug eine Duldung bis Ende August vor, mit einer optionalen Verlängerung um einen Monat. „Diese aus rechtlicher Sicht sehr großzügige Frist sollte dem Eigentümer die Möglichkeit geben, einen passenden Nachnutzer zu finden und Woolworth seine Angelegenheiten vor Ort zu klären“, fügt Kleibner hinzu.

Rat: „Frühzeitig Stadt miteinbeziehen“

Die Stadtverwaltung betont die Bedeutung einer frühzeitigen Abstimmung mit Gewerbetreibenden, um Probleme rechtzeitig zu erkennen und Lösungen zu finden. Leider ließen sich nicht alle Gewerbetreibenden vorab beraten, was nachträglich zu Problemen führen könne. Kleibner ergänzt: „So entstehen leider öfter Situationen, in denen die Verwaltung nachträglich versuchen muss, die Wünsche der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten umzusetzen, was auf Grund von bereits geschaffenen Tatsachen nicht immer zu 100 Prozent klappt.“