Hat aus seiner Sicht nicht soviel falsch gemacht, dass es für Ermittlungen der Staatsanwaltschaft reicht: Sozialminister Manfred Lucha Foto: dpa/Sebastian Gollnow

In der Affäre um den Kabarettisten Christoph Sonntag werden die Einlassungen von Sozialminister Manfred Lucha nach Ansicht der FDP immer abenteuerlicher.

Stuttgart - Manfred Lucha (Grüne) hält sein eigenes Fehlverhalten in der Affäre um den Kabarettisten Christoph Sonntag für strafrechtlich unproblematisch. Dies geht aus einer neuen Antwort des Sozialministers auf Anfrage der FDP hervor. Auf die Frage der Oppositionsfraktion, ob die schlichte Äußerung eines Ministers ohne weitere Begründung, ein Vorgang sei ausschließlich „privater“ Natur, bei der Aufarbeitung der Rechtmäßigkeit einer Vorteilsgewährung genügt, antwortete Lucha: „Ja, die Bewertung, ob privat oder dienstlich, obliegt ausschließlich der pflichtgemäßen Verantwortung des Regierungsmitglieder.“

Staatsanwaltschaft prüft

Lucha hatte sich von Christoph Sonntag (im Dezember 2018 und im Februar 2019 zum Abendessen einladen lassen – in einem Zeitraum, in dem sich Sonntag um eine Verlängerung eines Demokratie-Projekts bemühte, für das ihm Lucha bereits 180 000 Euro an Steuergeld gewährt hatte. Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft prüft deshalb, ob ein Anfangsverdacht auf Vorteilsannahme vorliegt.

Lucha nannte die Einladungen zwar einen „großen Fehler“, beteuerte aber zugleich, dass sie ausschließlich privaten Charakter gehabt hätten und er sich dadurch nicht habe korrumpieren lassen. Dieser Auffassung schloss sich auch Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) an, der verärgert erklärte, die Sache sei alles andere als ein Skandal.

„Schlechter Scherz“

FDP, aber auch SPD sehen das anders. Beide Fraktionen denken über einen Untersuchungsausschuss nach. FDP-Fraktionsvize Jochen Haußmann nannte Luchas jüngste Antworten am Mittwoch gegenüber unserer Zeitung „abenteuerlicher als der schlechteste Fastnachtsscherz“: An die Gesprächsinhalte könne sich Lucha nicht mehr erinnern, wisse aber, dass diese privater Natur gewesen seien und das Essen vermutlich weniger als 150 gekostet habe. Oberhalb dieser Grenze muss ein Minister Geschenke vom Landeskabinett genehmigen lassen.