Will vor den Bundesgerichtshof: Stefan Mappus Foto: dpa

Der frühere Regierungschef Stefan Mappus zieht gegen die Kanzlei Gleiss Lutz vor den Bundesgerichtshof. „Ich will, dass die Wahrheit ans Tageslicht kommt, denn Gleiss Lutz sagt die Unwahrheit“, sagte Mappus unserer Zeitung.

Stuttgart - Fünf Jahre nach dem milliardenschweren EnBW-Deal geht der Fall in die juristische Verlängerung. Der ehemalige Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) wird in dem Streit mit der Stuttgarter Anwaltskanzlei Gleiss Lutz, die ihn damals beraten hatte, Revision einlegen und vor den Bundesgerichtshof ziehen. „Ich will, dass die Wahrheit ans Tageslicht kommt, denn Gleiss Lutz sagt die Unwahrheit“, sagte Mappus am Wochenende unserer Zeitung.

Gleiss Lutz hatte im November und Dezember 2010 den damaligen Regierungschef bei der Frage beraten, ob der Rückkauf der EnBW-Anteile vom französischen Energiekonzern EdF eine Beteiligung des Landtags erfordere oder auch ohne Zustimmung des Parlaments möglich sei. Letzteres hatten die Franzosen gefordert. Und die Kanzlei kam nach mehreren Tagen der Prüfung zu dem Ergebnis, man könne das fast fünf Milliarden Euro teure Aktiengeschäft ohne Landtag, nämlich über das sogenannte Notbewilligungsrecht in der Landesverfassung ermöglichen. Es sieht vor, dass der Finanzminister zum Beispiel bei Naturkatastrophen sofort Geld freigeben kann. Mappus und sein damaliger Finanzberater Dirk Notheis hatten sich auf die Expertise verlassen, und so hatte der seinerzeitige Finanzminister Willi Stächele in der Nacht vom 5. auf 6. Dezember 2010 die Aktion unterschrieben. Auch am nächsten Tag, als das Kabinett noch zu einer Sondersitzung zusammentrat und über die bis dahin geheime Operation mit dem Codenamen „Olympia“ informiert wurde, hatte Gleiss-Lutz-Vormann Martin Schockenhoff auf Nachfrage aus der Regierung angegeben, die Sache sei wasserdicht. Allein, das war bekanntlich ein großer Trugschluss, weil Monate später der Staatsgerichtshof des Landes den Deal als verfassungswidrig verurteilte.

Revisionsfrist endet am Montag

Mappus hatte in der Folgezeit wiederholt kritisiert, er habe sich auf die Beratung von Gleiss Lutz verlassen, sei damit aber verlassen gewesen und fordere Schadenersatz. Das Debakel um den EnBW-Deal war – neben dem Drama um Stuttgart 21 – bekanntlich der Anfang vom Ende seiner Amtszeit. Doch das Landgericht Stuttgart folgte nicht seiner Sichtweise, es liege ein Fall von Falschberatung vor. Das Oberlandesgericht führte in seinem Urteil im Herbst vor allem formale Gründe für die Abweisung der Klage an. Es habe sich damals um ein Geschäft zwischen Land und Gleiss Lutz gehandelt, deshalb könne Mappus keinen Schadenersatz geltend machen. Doch ganz sicher schienen sich die Richter nicht und ließen ungewöhnlicherweise die Revision zu.

Die Frist, um Revision einzulegen, endet nun an diesem Montag. Mappus nutzt sie. „Es ist mein Ziel darzustellen, wie es damals wirklich war“, sagt der 49-Jährige. In den vergangenen Wochen war wiederholt spekuliert worden, ob Mappus in die letztmögliche Instanz geht oder das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart akzeptiert. Zusammen mit seinen Anwälten um den prominenten CSU-Politiker Peter Gauweiler (München) ist Mappus aber überzeugt, dass er – als damals ausführende Person des Geschäfts – unter die sogenannte Schutzwirkung fällt. Soll heißen: Der damalige Vertrag der Beratung umfasste auch seine Person, weil er für das Land handelte, insofern müsse die Kanzlei auch für seine Auslagen haften. Mappus hatte wiederholt betont, er hätte das Aktiengeschäft niemals abgeschlossen, wenn ihm Zweifel an der Rechtmäßigkeit mitgeteilt worden wären, Gleiss Lutz habe ihn aber nicht auf Risiken hingewiesen.

Die Kanzlei selbst hat das stets bestritten. Nun also kommt es zum finalen Showdown in Karlsruhe. Wann die Verhandlung im neuen Jahr vor dem Bundesgerichtshof stattfinden wird, ist noch offen.