Stefan Mappus will, dass die Mails aus seiner Amtszeit gelöscht werden. Foto: dpa

Das Land muss die Sicherungskopien der Mails von Stefan Mappus löschen, sofern sie nicht vom Landesarchiv übernommen werden, entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe.

Karlsruhe - Der ehemalige baden-württembergische Regierungschef Stefan Mappus (CDU) hat in Streit um die Löschung von E-Mail-Kopien einen Teilerfolg erzielt. Das Land müsse die Sicherungskopien der Mails löschen, sofern sie nicht vom Landesarchiv übernommen werden, entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe.

Die von der Staatsanwaltschaft sichergestellten Kopien seien von der Löschung allerdings nicht erfasst, sagte ein Gerichtssprecher. Das am Freitag bekanntgegebene Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Sicherungskopien waren im Herbst 2010 gezogen worden, um einen Fehler in Mappus' Computer zu finden. Danach waren sie vergessen worden und im Streit um den EnBW-Deal wieder aufgetaucht. Die Staatsanwaltschaft hatte die Mails bei einer Durchsuchung mitgenommen und ausgewertet. Dabei war der Schriftverkehr zum umstrittenen Rückkauf des Energieversorgers EnBW an den Untersuchungsausschuss weitergeleitet worden.

Mappus hatte den Rückkauf von Anteilen an dem Karlsruher Energiekonzern im Dezember 2010 vom französischen Staatskonzern EdF am Landtag vorbei eingefädelt. Die heutige grün-rote Landesregierung wirft ihm vor, der Preis sei mit 4,7 Milliarden Euro viel zu hoch gewesen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit knapp einem Jahr wegen des Verdachts der Untreue. Ein Ende der Ermittlungen ist noch nicht abzusehen. Teile der Akten wurden bereits an den Untersuchungsausschuss des Landtags weitergeleitet. Auch Mails im Zusammenhang mit dem Polizeieinsatz gegen Stuttgart-21-Demonstranten werteten die Ermittler aus.

Staatsministerium verlangt Herausgabe

Als das Staatsministerium im Untersuchungsausschuss von dem Inhalt der Mails erfuhr, verlangte sie die Herausgabe der Sicherungskopie. Mappus wiederum forderte die Löschung der Daten. Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts hat Mappus nach dem Landesdatenschutzgesetz Anspruch auf Löschung der Kopien seines früheren „Outlook“-Postfachs. Zuvor seien die Dateien jedoch dem Landesarchiv anzubieten. Das Archivrecht habe Vorrang vor dem allgemeinen Datenschutzrecht.

„Das Hauptziel unserer Klage haben wir erreicht: In absehbarer Zeit - nämlich für die nächsten 30 Jahre - ist kein Zugriff auf die Dateien möglich“, sagte Mappus' Anwalt Arnd Pannenbecker. „Damit können die Dateien von der derzeitigen Landesregierung nicht gesichtet und nicht für ihre politischen Zwecke genutzt werden.“ Die Mappus-Anwälte wollen dennoch prüfen, ob sie Berufung einlegen, um eine Löschung ohne Archivierung zu erreichen. Auch die grün-rote Landesregierung kündigte an, Rechtsmittel gegen die Entscheidung zu prüfen.