Die Eckpunkte für die Grundschulen und die ersten vier Klassen der Förderschulen für Kinder mit Lernproblemen stellten Finanz- und Kultusministerium sowie die Verbände am Donnerstag in Stuttgart vor. Foto: dpa

Das Land Baden-Württemberg und die Kommunen haben sich im jahrelangen Streit um die Finanzierung des Ausbaus der Ganztagsschulen geeinigt. Die Ganztagsschule soll vom kommenden Schuljahr an als Regelschule an drei oder vier Tagen jeweils sieben oder acht Stunden eingerichtet werden.

Eine "historische Übereinkunft", auf die Familien und Wirtschaft in Baden-Württemberg gleichermaßen gewartet haben: Die Ganztagsschule soll vom kommenden Schuljahr an in Baden-Württemberg als Regelschule an drei oder vier Tagen jeweils sieben oder acht Stunden eingerichtet werden.

Stuttgart - Das Land und die Kommunen haben sich im jahrelangen Streit um die Finanzierung des Ausbaus der Ganztagsschulen geeinigt. Die Eckpunkte für die Grundschulen und die ersten vier Klassen der Förderschulen für Kinder mit Lernproblemen stellten Finanz- und Kultusministerium sowie die Verbände am Donnerstag in Stuttgart vor.

„Wir kommen damit dem Ziel näher, im Land Baden-Württemberg eine Ganztagsgarantie vom ersten Geburtstag bis zum letzten Schultag anbieten zu können“, sagte Finanzminister Nils Schmid (SPD). Es sei

Nach fast fünf Jahrzehnten soll die Ganztagsschule vom kommenden Schuljahr an als Regelschule an drei oder vier Tagen jeweils sieben oder acht Stunden eingerichtet werden können. Die entsprechende Schulgesetznovelle soll noch vor dem Start des Schuljahres 2014/15 verabschiedet werden, die große Antragswelle wird aber 2015/16 erwartet. Im Endausbau rechnet das Land mit 70 Prozent aller Grund- und Förderschulen mit verbindlichen oder freiwilligen Ganztagsangeboten. Kostenpunkt 2023: 147 Millionen Euro plus 10,6 Millionen Euro für die ersten vier Klassen der Förderschulen pro Jahr.

Auch der gordische Knoten beim Thema Aufsicht beim Mittagessen ist durchschlagen. Die kommunalen Schulträger stellen das Personal für die Ausgabe des Mittagessens im Speiseraum und die Betreuung der Kinder in dieser Zeit. Sobald die Kinder die Mensa verlassen, ist das Land verantwortlich. An der Betreuung in der Pause nach dem Essen beteiligen sich aber die Kommunen mit einem pauschalen Ausgleich.