Die Kleinstadt im Kreis Esslingen und das Stuttgarter Regierungspräsidium streiten seit Jahren über die Zukunft des früheren „Behelfsheims für Flüchtlinge“ in Grötzingen. Ob eine neue Gesprächsrunde zu einer einvernehmlichen Lösung führt?
Eingerahmt von schmucken Eigenheimen sticht das heruntergekommene Mehrfamilienhaus in bester Wohnlage im Aichtaler Stadtteil Grötzingen sofort ins Auge. Hier wohnt schon seit langem niemand mehr. „Betreten des Gebäudes verboten“, warnen Hinweisschilder nicht ohne Grund. Das Haus im Höhenweg 5 fällt langsam in sich zusammen. Die Frage drängt sich unweigerlich auf: Warum wird diese Bruchbude eigentlich nicht abgerissen, um dringend benötigten neuen Wohnraum zu schaffen?
In der Tat hätte die Abrissbirne längst schon ganze Arbeit geleistet, wäre das Regierungspräsidium Stuttgart im Jahr 2016 nicht eingeschritten. Unter Hinweis auf eine Einschätzung des Denkmalamts hat die Aufsichtsbehörde die vom Landratsamt Esslingen bereits erteilte Abrissgenehmigung widerrufen lassen. Begründung: Aufgrund seiner wissenschaftlichen und heimatgeschichtlichen Bedeutung ist das Haus als Kulturdenkmal einzustufen. An seiner Erhaltung bestehe „aufgrund seines exemplarischen und dokumentarischen Werts“ ein öffentliches Interesse. Denn es sei „Zeugnis einer kurzen, aber wichtigen Phase der deutschen Nachkriegsgeschichte“.
1948 hatten sich Kriegsflüchtlinge aus dem Osten ihr neues Heim auf einer Wiese am Ortsrand von Grötzingen selbst geschaffen, buchstäblich mit ihrer Hände und Füße Arbeit und mit einfachsten Mitteln. Was sie zum Bauen brauchten, kam aus der unmittelbaren Umgebung. Auch diese Bauweise macht aus Sicht der Denkmalschützer das Reihenhaus zu etwas Besonderem.
Aichtals Bürgermeister Sebastian Kurz will die Geschichte und Bedeutung des früheren „Behelfsheims für Flüchtlinge“ gar nicht in Frage stellen. Die Stadt zweifelt aber die Erhaltungsfähigkeit des Gebäudes an – vor allem im Hinblick auf die heutigen Anforderungen, die an ein modernes Wohngebäude gestellt werden. Das Haus sei völlig marode und vom Hausschwamm, einem Schimmelpilz, befallen. Bereits im Winter 2016/2017 habe ein erheblicher Wasserschaden zu massiven Schäden einschließlich des Einsturzes einer Wand im Gebäudeinneren geführt, berichtet Kurz.
Stadt soll Zustand und Kosten belegen
Der tatsächliche Zustand des Hauses ist dem Regierungspräsidium eigenen Angaben zufolge nicht bekannt. Bei einem Vor-Ort-Termin vor einem Jahr „konnte lediglich der äußere Zustand des Gebäudes bewertet werden“, weil man nicht hineingekommen sei, heißt es in einer Stellungnahme der Behörde. Bisher habe man von der Stadt auch „nur eine sehr allgemeine Beschreibung der Schäden und der daraus resultierenden notwendigen Maßnahmen“ erhalten. Weshalb man jetzt eine Baudokumentation samt Fotos sowie eine Schätzung der Sanierungskosten angefordert habe. Denn: „Nur wenn alle Schäden und Kosten qualifiziert und quantifiziert dargestellt worden sind, kann über die Frage Erhaltung oder Abbruch denkmalschutzrechtlich entschieden werden.“ Das Regierungspräsidium spart in seiner Mitteilung nicht mit Kritik: 2016 habe sich das Gebäude „definitiv in einem erhaltungsfähigen Zustand“ befunden, teilt es mit. Es müsse daher geprüft werden, „ob und inwiefern die Kommune in den vergangenen Jahren ihrer Unterhaltungspflicht nachgekommen ist“.
Kurz hält dagegen: Der „stark einsturzgefährdete und gesundheitsgefährdende Zustand“ des Gebäudes sei bereits 2017 von der Stadt gutachterlich dokumentiert worden, woraufhin der Gemeinderat einen Teilabriss beschlossen habe. Zu diesem Zeitpunkt seien die Denkmaleigenschaften nicht bekannt gewesen, die Stadt sei darüber erst ein halbes Jahr später informiert worden. Sie selbst ging nicht von einem Schutzstatus aus.
So kommt beispielsweise Günter Klock, der ehemalige Leiter des Heimatmuseums in Grötzingen und ehrenamtlicher Beauftragter des Landesdenkmalamts, zu dem Schluss: „Nichts an diesem Gebäude ist erhaltenswert.“ Es sei auch keineswegs ein Unikat. Nur wenige Meter vom Haus Höhenweg 5 entfernt stehe ein Gebäude, das im selben Jahr auf die gleiche Art und Weise gebaut wurde, aber nicht unter Denkmalschutz gestellt wurde. Kurz kündigt daher an: „Ich erwäge eine Feststellungsklage gegen die Kulturdenkmaleigenschaft des Gebäudes.“ Zugleich betont er: Die Stadt Aichtal wolle nach sieben Jahren Streit eine endgültige Lösung herbeiführen. „Wir haben bereits ein Gutachten in Auftrag gegeben und dafür auch 30 000 Euro bereitgestellt.“ Er erwarte, dass diese Expertise „bei der Entscheidungsfindung angemessen berücksichtigt“ werde.
Neuer Besichtigungstermin vereinbart
Das Stuttgarter Regierungspräsidium beteuert, man halte „einen Austausch mit der Stadt Aichtal weiterhin für dringend notwendig“, um gemeinsam „eine sachgerechte Lösung zu finden, die sowohl verfassungsrechtliche Belange seitens des Denkmalschutzes als auch die Interessen der Kommune würdigt“. Man warte nun darauf, dass die Stadt alle ausstehenden Unterlagen einreicht. Zudem soll ein gemeinsamer Vor-Ort-Termin stattfinden, bei dem das Gebäude auch von innen besichtigt werden kann.
Das Behelfsheim für Flüchtlinge in Grötzingen
Entstehung
Das Reihenhaus im Höhenweg 5 ist im Jahr 1948 als „Behelfsheim für Flüchtlinge“ entstanden. Bauherr war die Gemeinde Grötzingen, die Baupläne lieferte der Nürtinger Bauingenieur Werner Mehlhorn. Es sollte zunächst der Unterbringung von vier heimatvertriebenen Familien dienen, im Laufe des Jahres 1948 musste – zur Unterbringung weiterer vier Familien – umgeplant werden.
Bauweise
Das Gebäude wurde mit einfachen Mitteln errichtet: Die Bruchsteine für das Untergeschoss stammen aus dem gemeindeeigenen Steinbruch, das Bauholz aus dem Gemeindewald. Die Wände sind aus Lehmsteinen und vereinzelten Schlackesteinen gemauert. Die Lehmsteine wurden, unter Nutzung einer örtlichen Lehmgrube, in Eigenleistung der Heimatvertriebenen hergestellt.
Denkmalschutz
Nach Einschätzung der Denkmalbehörden ist das Haus mitsamt dem zugehörigen Wäschetrockenplatz denkmalwürdig. „Es belegt die Anstrengungen und Leistungen, die im Rahmen der Integration der Heimatvertriebenen bei alter und neuer Bevölkerung zu erbringen waren“, heißt es unter anderem in der Begründung. Die Stadt Aichtal sei verpflichtet, das Gebäude zu erhalten.